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Farid Müller
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Frage von Elke K. •

Frage an Farid Müller von Elke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Farid Müller,
ich habe einige Fragen in Bezug auf die Kommission für Bodenordnung (KfB), ein Gremium, das der Verschwiegenheit verpflichtet ist und dessen Zusammensetzung und Sitzungen nicht öffentlich sind.

Kernaufgaben der KfB sind - laut Parlamentsdatenbank: „Die KfB beschließt seit ihrer Gründung im Jahre 1957 über alle Grundstücksangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg, soweit nicht in besonderen Fällen durch die Verfassung die Beschlussfassung der Bürgerschaft vorbehalten ist. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. Grundstücksveräußerungen in den Bereichen Wohnungsbau und zur Wirtschaftsförderung, der Grunderwerb für öffentlichen Bedarf und Wohnungsbau. Die KfB befasst sich des weiteren mit Fragen wie Vorkaufsrechten, Enteignungen oder der Verlängerung von Erbbaurechten."

Zur Zusammensetzung des Gremiums heißt es weiter: "Das Gremium setzt sich aus einem Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen. Es untersteht der Dienstaufsicht des Senats, ist aber nicht weisungsgebunden. Die KfB erstattet einmal im Jahr über ihre Tätigkeit einen Bericht an die Bürgerschaft.“

Mir erscheint das, angesichts der weitreichenden Befugnisse, die die KfB hat, intransparent und auch mit dem Demokratieverständnis einer parlamentarischen Demokratie nicht vereinbar. Wie werden z.B. die ehrenamtlichen Mitglieder ausgewählt? Aus welchen sozialen Schichten kommen sie? Kann ich mich z.B. auch dafür bewerben? Ich hätte z.B. 2008 den Katharinenhof nicht im Gebotsverfahren "an eine Firma aus dem Luftfahrtsektor" veräußert, dies entgegen den expliziten Wunsch und ein Gegenkonzept der Anwohner.

M.E. gehören solche weitreichenden Entscheidungen eingebunden in eine Parlamentsdebatte & die öffentliche Kontrolle. Was denken Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Kleine

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kleine,

die Kommission für Bodenordnung besteht neben den ehrenamtlichen Mitgliedern der Bürgerschaft aus Mitgliedern der Deputationen, des Rechnungshofes und der Behörden (z.B. Finanzbehörde).

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Bürgerschaft werden je nach Vorschlagsrecht der jeweiligen Partei von der Bürgerschaft gewählt. Mit dem Vorschlagsrecht werden auch die Mehrheitsverhältnisse der Bürgerschaft abgebildet. Die Mitglieder der Bürgerschaftsfraktionen sind Mitglieder der Bürgerschaft bzw. in den anderen Fällen der jeweiligen Bezirksversammlung. Die oppositionellen Mitglieder haben jederzeit das Recht, Vorgänge der Kommission in die Bürgerschaft zu überweisen und somit öffentlich zu behandeln.

Ja, Sie können sich bewerben, wenn Sie Mitglied der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung oder einer der Deputationen sind.

Sie können sich für eine Partei engagieren (z.B. für die GAL) - dies geht auch parteilos - und sich wählen lassen.

Die Kommission überwacht die Korrektheit der grundstücksbezogenen Verträge und die Abwicklung der jeweiligen Verfahren rein formal. Sie wurde eingerichtet, damit es zu keinen "Mauscheleien" kommen kann und die Grundstücksgeschäfte durch die Bürgerschaft überwacht werden.

Die Kommission trifft KEINE politischen Beschlüsse. Die Vorgänge der Kommission sind deshalb nicht öffentlich, da es sich um Vertragsbestandteile handelt, die i.d.R. vertraulich zu behandeln sind.

Ich hoffe Ihnen eine ausreichende Antwort gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Ihr
Farid Müller

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