Frage an Farid Müller von Christoph E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geeherter Herr Müller,
ich schreibe Ihnen aus aktuellem Anlass. Wie ich heut im Abendblatt vernehemen musste, wird das Glasflaschenverbot auf der Reeperbahn offiziell bzw. Gesetz. Diesem Anliegen stehe ich sehr ambivalent gegenüber, da ich zum einen den sicherheitspolitischen Aspekt nachvollziehen kann und es sicherlich auch zu begrüßen ist, den "Kiez" ein Stückchen sicherer zu machen in Betracht der teilweise schweren Straftaten bzw. Körperverletzungen die hier passieren.
Andererseits sehe ich jedoch meine Rechte als Anwohner massiv eingeschränkt. Mir scheint es fast, als ob dieser Punkt in der ganzen Debatte nie Bedacht wurde. Ein einfaches Beispiel: Ich bin eingeladen zu einem Geburtstag außerhalb des Kiezes am Wochenende, möchte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, da ich gerne auf mein Auto verzichte, nehme eine Flasche guten Wein mit als Geschenk und gehe nun aus meinem Haus Richtung S-Bahn Reeperbahn. Schon mit dem verlassen des Hauses hat mich das Gesetzt sozusagen kriminalisiert, da ich in der besagten Zone wohne, sprich ich begehe eine Straftat (oder Odnungswidrigkeit, kenne mich da nicht aus).
Dies kann doch nicht im Interesse der Bürgerschaft sein. Viele Anwohner werden somit (ich überziehe jetzt ein wenig) zur Kleinkriminalität gezwungen um am Wochenende ihr zu Hause mit der besagten Flasche Wein, Flasche Saft usw. zu verlassen zu können.
Würde mir wünschen, dass dies in jenem besagten Gesetz irgendeine Art von Berücksichtigung findet. Eine Sonderreglung für Anwohner.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Gerne können Sie diese Frage auch an den zuständigen Abgeordneten weiterleiten, falls Sie hierfür der falsche Ansprechpartner sind,
mit besten Grüßen,
Christoph Edler
Sehr geehrter Herr Edler,
Danke für Ihre Anfrage. Sie schreiben, dass das Vorhaben ambivalent ist. Das trifft deswegen zu, weil wir mehrere Interessen in Einklang bringen mussten: Einerseits das Interesse aller Menschen auf Schutz vor Gewalttätigkeiten und andererseits das Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner auf Schutz vor Beschränkungen in ihrem Lebensumfeld.
Beide Anliegen haben für uns einen gleich hohen Wert. Deswegen haben wir eine Lösung geschaffen, die beiden Interessen gerecht wird.
Das zeigt das von Ihnen genannte Beispiel: Sie wollen zu einer Feier und bringen dazu eine Flasche Wein mit. Das ist ohne weiteres möglich, so lange die Glasflasche verschlossen und in einem Rucksack oder einer ähnlichen Tasche mitgeführt wird. Sie können also nach wie vor unbesorgt mit einer Flasche Wein zu einer Feier gehen.
Wir haben nämlich gezielt für die Menschen, die auf dem Kiez leben, eine Reihe von Ausnahmen vom Glasflaschenverbot geschaffen. Die wichtigste Beschränkung ist, dass das Verbot nur in den Nächten von Freitag bis Montag und auch dann nur von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr gilt.
Eine weitere Ausnahme sind Glasflaschen, die in Fahrzeugen transportiert werden sowie Gläser in der Außengastronomie.
Sie finden den gesamten Gesetzestext hier:
http://www.farid-mueller.de/cms/default/dokbin/292/292899.pdf dort werden in der Begründung auch die Ausnahmen erläutert.
Unser Ziel war es allein, zu verhindern, dass Glasflaschen in den typische Hochbetriebszeiten als Waffen missbraucht werden können. Und das kann ja nicht vorkommen, wenn z. B. Anwohnerinnen und Anwohner Falschen nach dem Einkauf oder bei ähnlichen Gelegenheiten mit sich führen. Deswegen wird dies auch nicht vom Verbot umfasst. Weitere Einzelheiten erfahren Sie übrigens auch auf
http://www.farid-mueller.de/cms/default/rubrik/15/15233.html
Ich hoffe sehr, Ihnen Ihre Sorge genommen zu haben, dass Sie als Bewohner Nachteile durch das Verbot erleiden. Bitte schreiben Sie mir BueroFarid.Mueller at gal-fraktion.de, wenn Sie dennoch konkrete, nachteilige Erfahrungen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Farid Müller
Abgeordneter für St. Pauli
Sehr geehrter Herr Edler,
Danke für Ihre Anfrage. Sie schreiben, dass das Vorhaben ambivalent ist. Das trifft deswegen zu, weil wir mehrere Interessen in Einklang bringen mussten: Einerseits das Interesse aller Menschen auf Schutz vor Gewalttätigkeiten und andererseits das Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner auf Schutz vor Beschränkungen in ihrem Lebensumfeld.
Beide Anliegen haben für uns einen gleich hohen Wert. Deswegen haben wir eine Lösung geschaffen, die beiden Interessen gerecht wird.
Das zeigt das von Ihnen genannte Beispiel: Sie wollen zu einer Feier und bringen dazu eine Flasche Wein mit. Das ist ohne weiteres möglich, so lange die Glasflasche verschlossen und in einem Rucksack oder einer ähnlichen Tasche mitgeführt wird. Sie können also nach wie vor unbesorgt mit einer Flasche Wein zu einer Feier gehen.
Wir haben nämlich gezielt für die Menschen, die auf dem Kiez leben, eine Reihe von Ausnahmen vom Glasflaschenverbot geschaffen. Die wichtigste Beschränkung ist, dass das Verbot nur in den Nächten von Freitag bis Montag und auch dann nur von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr gilt.
Eine weitere Ausnahme sind Glasflaschen, die in Fahrzeugen transportiert werden sowie Gläser in der Außengastronomie.
Sie finden den gesamten Gesetzestext hier:
http://www.farid-mueller.de/cms/default/dokbin/292/292899.pdf dort werden in der Begründung auch die Ausnahmen erläutert.
Unser Ziel war es allein, zu verhindern, dass Glasflaschen in den typische Hochbetriebszeiten als Waffen missbraucht werden können. Und das kann ja nicht vorkommen, wenn z. B. Anwohnerinnen und Anwohner Falschen nach dem Einkauf oder bei ähnlichen Gelegenheiten mit sich führen. Deswegen wird dies auch nicht vom Verbot umfasst. Weitere Einzelheiten erfahren Sie übrigens auch auf
http://www.farid-mueller.de/cms/default/rubrik/15/15233.html
Ich hoffe sehr, Ihnen Ihre Sorge genommen zu haben, dass Sie als Bewohner Nachteile durch das Verbot erleiden. Bitte schreiben Sie mir BueroFarid.Mueller at gal-fraktion.de, wenn Sie dennoch konkrete, nachteilige Erfahrungen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Farid Müller
Abgeordneter für St. Pauli