Frage von Ben F. • 13.09.2021
Was tut Volt gegen den Klimawandel?
Antwort von Falk Thörmer Volt • 15.09.2021
Sehr geehrter Herr F.,
wir wollen unter anderem die folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Wir steigen bis spätestens 2030 aus der Kohleverstromung aus. Bereits 2025 soll der Ausstieg aus der Nutzung der Braunkohle erfolgen. Ein ambitionierter CO2 -Preis ist dafür die Grundlage. Er macht die Kohleverstromung unwirtschaftlich und führt zu einem frühzeitigen Kohleausstieg. Zusätzlich können Stilllegungsprämien genutzt werden, um Kraftwerke noch vor Ablauf der Fristen vom Netz zu nehmen. Der Aufbau von Energiespeichern soll dem Lastausgleich für Zeiten, in denen kein regenerativer Strom erzeugt wird, dienen. Wir setzen gezielte Präventionsmaßnahmen ein, die strukturelle Arbeitslosigkeit verhindern und Einnahmeverluste für Kommunen ausgleichen
- Umsetzung von EE-Projekten durch Energiegenossenschaften und -gesellschaften. Kommunen und Anwohner*innen sollen vergünstigten Strom direkt aus angrenzenden EE-Anlagen beziehen können. Bei größeren EE-Projekten sollen die Bürger*innen und die Kommune finanziell beteiligt werden. Außerdem möchten wir das Crowdfunding von EE-Anlagen unterstützen und alle EE-Anlagen von der Umlagepflicht für Eigenstromnutzung befreien. Wir setzen ein Informations- und Förderungspaket auf und ermöglichen Projekte zur gemeinschaftlichen Teilnahme.
- Den Stromspeichertechnologien kommt eine Schlüsselrolle in der Energiewende zu. Wir möchten sie unabhängig von ihrer Form fördern. Zudem soll Strom aus Speichern Einspeisevorrang erhalten. In Ausschreibungen sollen EE-Projekte mit Speichern besonders berücksichtigt werden. Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, die Autohersteller*innen zu verpflichten, ihre Elektrofahrzeuge mit Vehicle-to-Grid-Technologie auszustatten. Außerdem fördern wir private Heimspeicher finanziell. Gleichzeitig wird der Ausbau von großen Batteriespeichern vorangetrieben. Zur Langzeitspeicherung sollen Erdgas- durch Wasserstoffspeicher ersetzt werde
- Wir reformieren das System der Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Damit sollen Über- oder Unterangebote im Stromnetz preislich abgebildet werden. Energieflexibilität und Energieeffizienz sollen gleichrangig behandelt werden. Zusätzlich wird ein digitaler Markt für Flexibilität geschaffen. Der Einbau von intelligenten Stromzählern wird gefördert und bei Verfügbarkeit von Heimspeichern ab 2025 verpflichtend. Außerdem wird eine digitale Schnittstelle für Netzdaten entstehen und smarte Stromtarife werden gefördert.
- Wir setzen die EEG-Umlage schnellstmöglich, spätestens bis zum 01.01.2023, auf Null und schaffen sie damit vollständig ab. Um die Finanzierungslücke für die EE zu decken, wird die Stromsteuer verdoppelt. Die restlichen EEG-Vergütungen werden durch Einnahmen aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Sollen Unternehmen von der Stromsteuer entlastet werden, wollen wir die Bedürftigkeit der Unternehmen streng im internationalen Wettbewerb prüfen
- Wir planen die Einführung des sogenannten Drittelmodells. Damit stellen wir zielgerichtete Fördermaßnahmen zur effektiven Modernisierung des Gebäudebestands bereit. Die Einstellung der Förderung für fossile Energieträger und eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse für energetische Modernisierungen (mindestens auf KfW55-Standard) schaffen zusätzliche Anreize. Die Modernisierungsumlage für warm[1]mietenneutrale energetische Modernisierungen soll von 8 % auf 1,5 % gesenkt werden. Härtefälle fangen wir durch eine gesicherte Warmmietenneutralität für Haushalte mit geringem Einkommen ab.
- Mittelfristig soll das EU ETS entsprechend der Vorstellungen von Volt Europa reformiert werden. Wir setzen uns in ganz Europa dafür ein, das EU ETS im Umfang zu erweitern und wirksam auszugestalten. Der Emissionshandel soll den Großteil der europäischen Emissionen. umfassen. Pro Jahr sollen 8 % der Zertifikate vom Markt genommen werden, um die Emissionen bis 2030 um 80 % zu reduzieren. Der Zertifikatspreis bewegt sich innerhalb eines definierten Preiskorridors. Dieser Korridor ist an die Höhe einer CO2 -Steuer gekoppelt, die auf europäischer Ebene nur für die Bereiche eingeführt wird, in denen das EU ETS nicht wirksam ist. Die genaue Ausgestaltung der europäischen CO2 -Bepreisung beschreibt die Energy Transition & Climate Change Policy von Volt Europa
Für Ergänzungen, Kritik und weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Thörmer