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Faina Dombrowski
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Frage von André R. •

Wie stehen sie zur verpflichtenden vierten Klärstufe für alle in Brandenburg befindlichen Klärwerke und der anschließenden Verrieselung im Grundwasserentnahmegebiet?

Sehr geehrte Frau Dombrowski,

wir leisten uns den Luxus in Brandenburg unser wertvolles Wasser, nach der Reinigung im Klärwerk, einfach über die Flüsse ins Meer abzuleiten. Dieses Wasser ist für unsere Region verloren und die Rückstände von Medikamenten, Phosphor usw. landet in nachgelagerten Gebieten und im dortigen Trinkwasser bzw. in der Nahrung.

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Sehr geehrter Herr R.,

ich stimme Ihnen absolut zu: wir müssen unser Wasser in der Landschaft halten - gerade vor dem Hintergrund immer längerer Trockenphasen. Bisher hielt fehlendes Geld die Kommunen davon ab, flächendeckend die vierte Reinigungsstufe einzuführen. Anfang 2024 wurde die EU Kommunalabwasserrichtlinie novelliert und damit die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe nicht nur EU-weit verbindlich, es wurden auch die Verursacher von Verunreinigungen (z.B. Pharma- oder Kosmetikhersteller) mit in die Verantwortung genommen, indem sie 80% der Kosten tragen müssen. Damit löst sich das Finanzierungsproblem. 2020 hat die EU zudem Mindestanforderungen zur landwirtschaftlichen Nutzung von Abwasser definiert (2020/741) und damit die Grundlage geschaffen, auch in Stufe 4 gereinigtes Abwasser verrieseln lassen zu können. Nichtsdestotrotz sollten wir weiter wachsam sein: wir sind zu Recht stolz auf die gute Trinkwasserqualität in Deutschland und dürfen diese nicht gefährden. Eine direkte Einleitung gereinigten Abwassers ins Grundwasser könnte dramatische Folgen haben, da auch nach Stufe 4 noch Mikroverunreinigungen im Wasser nachgewiesen werden können. Es muss also genau geprüft werden, wann und wo gereinigtes Abwasser eingesetzt werden kann. Das Gießen von Straßenbäumen dürfte ungefährlich sein, da die Böden zusätzlich als Filter fungieren. Ein Berieseln von Obstbaumplantagen muss aber intensiver geprüft werden. Für ideal hielte ich die Nutzung von gereinigten Abwasser in geschlossenen Kreisläufen der Industrie. Es gibt heute z.B. Serverstandorte, die zur Kühlung geschlossene Wasserkreisläufe haben, die einmal befüllt, keinen dauerhaften Wasserverbrauch haben. Solchen Nutzungen darf nichts entgegenstehen und die Entwicklung solcher Kreislaufwirtschaft sollte unbedingt gefördert werden.

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