Tierschutz - Wie steht das BSW zur Förderung von Tierheimen?
Wie steht das BSW zur Förderung von Tierheimen? Zur Kastrationspflicht von Katzen? Zu Qualzuchten? Möchte das BSW zur "artgerechten" Haltung aller Tiere verpflichten (entsprechend Platz, Sonnenlicht, Gruppenhaltung bei sozialen Tieren etc.)? Gemeint sind als konkrete Beispiele: Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rinder, Schweine, Hühner... Erlaubt das BSW den Verkauf von Tieren im Zoohandel? Erlaubt das BSW bspw. die Einzelhaltung eines Kaninchens in einem handelsüblichen Käfig? Erlaubt das BSW die Anbindehaltung von Rindern oder die Haltung irgendeines Tieres ohne Tageslicht? Wie steht das BSW zu veganer Ernährung hinsichtlich Klima- und Tierschutz? Wie steht das BSW zur Haltung völlig unansässiger Tiere wie Reptilien? Welche Tierversuche erachtet das BSW als noch notwendig? Werden auch die Halter von Tierversuchstieren zur artgerechten Haltung verpflichtet? Wie und durch wen wird entschieden, was artgerecht ist? Wie steht das BSW zum Ponyreiten auf Volksfesten?
Danke!
Sehr geehrte Frau S.,
Das sind sehr viele und spezifische Fragen. Wir haben als junge Partei nicht zu jeder dieser detaillierten Frage bereits eine Position. Hier finden Sie Beiträge unserer Partei zum Tierschutz.
https://bsw-bt.de/ampel-versagt-beim-tierschutz-amira-mohamed-ali/
Beste Grüße
Fabio De Masi