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Fabio De Masi
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Frage von Claus S. •

Frage an Fabio De Masi von Claus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter De Masi,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 08.03.2021.

Möchte nochmals speziell nachfragen bezüglich der "geringfügigen selbstständigen
Tätigkeit", nämlich dem Pendant zum sogenannten Minijob. Letzteres ist allgemein
bekannt, das Pendant dazu, die geringfügige selbstständige Tätigkeit, nahezu unbekannt. Wie verhält es sich mit den von mir genannten Paragrafen SGB V § 7 und
SGB IV § 8? Nach meiner Lesart ist die geringfügige selbstständige Tätigkeit dem Minijob gleichgestellt (versicherungsfrei in der Krankenversicherung bis 450 EUR).
Das Bundesministerium für Gesundheit sprach in einer Anfrage von versicherungsfrei und bestätigte meine Meinung. Die zuständige Arbeitsgruppe der SPD (über den Fraktionsvorsitzenden Herrn Mützenich) sieht es genauso wie ich und nannte mir die
o.g. Paragrafen. Interessant und zugleich merkwürdig ist die Tatsache, dass die Krankenkassen dem Rentner Beitrag berechnen (für die geringf. selbstständige Tätigkeit) hingegen beim Angestellten, egal mit welchem Gehalt, keine Beiträge fordern. Verkehrte Welt könnte man da sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meiner Antwort!

Meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen haben den Fall recherchiert und mir dazu mitgeteilt, dass die Rechtsprechung Ihre Rechtsauffassung leider nicht bestätigen würde.

Hierzu haben sie ein Urteil zu einem sehr ähnlich gelagerten Fall gefunden (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 5. Senat, 28.04.2016, Aktenzeichen: L 5 KR 62/13). Demnach betrifft § 7 SGB V nur die grundsätzliche Feststellung, ob Versicherungsfreiheit für den Versicherten insgesamt vorliegt.

Für die Beitragsbemessung sei § 7 SGB V i.V.m. § 8 SGB IV nicht anwendbar. Hierfür gelten insbesondere § 237 Abs. 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 SGB V, wonach eine Einkommensgrenze von 1/20 der Bezugsgröße gilt. In diesem Jahr wären das 164,50 Euro monatlich.

Sollten Sie über dem entgegenstehende Quellen verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachabgeordneten meiner Fraktion aus dem Arbeitskreis Arbeit, Soziales & Gesundheit. Die Leiterin des Arbeitskreises ist meine Kollegin Susanne Ferschl.

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

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