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Frage von Claus S. •

Frage an Fabio De Masi von Claus S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter De Masi,

Rentner (pflichtvers. in der KVdR) die Flaschen sammeln, um über die Runden zu kommen, sind allseits bekannt.
Da es kein Minijob (da kein Arbeitgeber vorhanden) ist, fällt diese Tätigkeit unter "geringfügige selbstständige Tätigkeit" (sh. SGB IV § 8 - Verweis von SGB V § 7 = versicherungsfrei bis 450 EUR im Monat, sowohl für Minijobs als auch für geringfügige selbstständige Tätigkeiten, gemäß Absatz 3 SGB IV § 8).

Sind diese Einnahmen (Flaschensammeln und Pfand kassieren) beitragspflichtig (bei 300 EUR im Monat ergibt sich immerhin ein Krankenkassen-Beitrag von rd. 60 EUR monatlich)? Vor allem, halten Sie es für gerechtfertigt, bei dem "Flaschensammler" sowie für alle anderen "geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten"?
Angefragte Krankenkassen wollen alle dafür Beitrag, obwohl die o.g. Paragrafen (SGB V § 7 und SGB IV § 8 etwas anderes aussagen, nämlich VERSICHERUNGSFREI BIS 450 EUR. Ich selbst mache Versicherungsvermittlung auf geringfügiger selbstständiger Basis.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist beschämend, wenn Menschen, die nicht selten ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter Flaschen sammeln müssen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Das Sammeln von Pfandflaschen lässt sich schlecht mit klassischen Formen der Erwerbsarbeit vergleichen, auch wenn diese „geringfügig“ sind. Schließlich liegt hier weder ein Arbeitsvertrag noch ein Gewerbe vor. Das Sozialgericht Düsseldorf hat im vergangenen Jahr entschieden, dass das Geld, das jemand durch das Sammeln und Abgeben von Pfandflaschen erhält, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Die Antwort auf die Probleme der Rentenversicherung ist aber nicht, Nebenbeschäftigungen für Rentnerinnen und Rentner möglichst attraktiv zu gestalten. Vielmehr gehört die gesetzliche Rente gestärkt, damit alle Rentnerinnen und Rentner eine Rente bekommen, die zum Leben reicht.

Um Altersarmut zu verhindern, fordern wir, ein Rentensystem wie in Österreich, in das Alle einzahlen. Dann wäre es auch möglich, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anzuheben. Wir wollen überdies den sozialen Ausgleich in der Rentenversicherung stärken (wie z.B. die rentenrechtliche Anerkennung von Zeiten der Pflege von Angehörigen).

Wir machen uns dafür stark, Minijobs bzw. geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Das bedeutet auch grundsätzlich, dass ab dem ersten Euro Sozialversicherungsbeiträge fließen. Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen, den Schutz von Arbeitnehmern sowie existenzsichernde Löhne ein. In geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gibt es häufig nichts davon.

Erst kürzlich haben wir dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht, diesen finden Sie bei Interesse unter: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/240/1924003.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

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