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Fabio De Masi
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Frage von Gertrud M. •

Frage an Fabio De Masi von Gertrud M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr De-Masi,

in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.

Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.

Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?

Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.

Mit freundlichen Grüßen
G. M.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau M.,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich nehme Ihre Sorge sehr ernst. Allerdings fehlen mir bisher Anhaltspunkte für die Mutmaßungen von Transparency International über die Wirkung des Gesetzes. Die Abfrage der Bereitschaft oder Ablehnung einer Organspende soll ja gerade zukünftig vom Gesetzgeber klar reguliert werden.

Sollten mir Anhaltspunkte vorliegen, dass mit dem Gesetz Druck auf Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger gemacht wird, Maßnahmen zur Feststellung des Hirntods einzuleiten und Organe zu verwerten, müsste das Gesetz natürlich geändert werden. Doch die Gesundheitspolitiker, mit denen ich mich darüber nach Ihrer Zuschrift ausgetauscht habe, teilen die Auffassung von Transparency International nicht.

Ich teile natürlich die Forderung von Transparency International, dass die ärztliche und pflegerische Ethik nicht übergangen werden darf. Leider werden diese ethischen Prinzipien nahezu täglich in den deutschen Krankenhäusern strapaziert und zwar durch die Finanzierungssystematik. Denn mit dem Fallpauschalen-System (DRGs) wird nicht mehr abgerechnet, was es kostet, einen bestimmten Menschen gesund zu pflegen, sondern der oder die Patient/in wird entlassen, wenn die vorgesehene Liegezeit vorbei ist. Hierzu übermittle ich Ihnen gerne einen Beitrag, den ich vor der letzten Bundestagswahl für das Hamburger Abendblatt geschrieben habe (https://www.fabio-de-masi.de/de/article/1672.der-tägliche-kampf-einer-krankenschwester.html).

Bis auf die AfD haben alle Fraktionen dem von Ihnen beanstandeten Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende zugestimmt. Dies bedeutet, es haben auch Abgeordnete zugestimmt, die eine Widerspruchslösung ausdrücklich nicht befürworten. Hier können Sie die Debatte nachvollziehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw03-de-transplantationsgesetz-584392.

Das Thema Widerspruchslösung bei der Organspende wird in meiner Fraktion wie in den übrigen Fraktionen sehr kontrovers und ohne Fraktionszwang diskutiert.

Ich verfüge selbst über einen Organspendeausweis und neige zur Widerspruchslösung, wenn diese nicht mit Anreizen zur Gewinnmaximierung einhergeht und auch die Strukturen und Abläufe in den Krankenhäusern verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

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