Frage an Fabian Mehring von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Mehring,
Zitat Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie in der Fassung vom 24.05.2019:
"(1) 1 Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen.
2 Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Frage 1: Wurde der zitierte Art. 2a in dieser Form am 24.05.2019 beschlossen?
Zitat Bundesministerium für Gesundheit:
"Man nimmt an, dass die jetzige Coronavirus-Pandemie in asiatischen Fledermäusen ihren Ursprung hat, ein direkter Nachweis ist bislang jedoch nicht geführt worden. Es ist nicht geklärt, ob das Virus unmittelbar von einer Fledermaus auf Menschen übertragen wurde oder eine weitere Tierart das Virus von der Fledermaus auf den Menschen übertragen hat. Die ersten Menschen haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf einem Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden. Die ersten Infektionen wurden im Dezember 2019 bekannt. "
Frage 2:
Sollte der benannte Art. 2a in der zitierten Form am 24.05.2019 beschlossen worden sein, wie konnte die bayrische Politik im Mai 2019 von einer Pandemie wissen, deren erste Infektionen erst im Dezember 2019 bekannt geworden sein sollen?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
das Haushaltsgesetz 2019/2020 wurde am 24. Mai 2019 beschlossen. Dies ist auch das Datum auf das sich der Hinweis „Fassung vom“ bezieht.
Zu diesem Zeitpunkt gab es den betreffenden Art. 2a „Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie“ noch nicht. Dieser wurde erst durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 18/4986 und Drs. 18/6928 zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020) eingefügt. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Plenums auf Drs. 18/6980 am 19.03.2020 beschlossen.
Wir hoffen wir konnten Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team von
Dr. Fabian Mehring, MdL