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Ewald Vielhaus
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Frage von Franz Josef G. •

Frage an Ewald Vielhaus von Franz Josef G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Vielhaus,

sie sind als Wahlkreiskandidat der CDU für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und wem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger (zukünftige) Volksvertreter(in) und Abgeordneter (Abgeordnete) des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
FJGoesmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goesmann,

für Ihre E-Mail vom 6. September 2005, in der Sie sich auf den mit Wirkung zum 1. Mai 2005 aufgehobenen § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beziehen, danke ich Ihnen. Leider komme ich wegen der immensen Belastung erst jetzt zur Beantwortung.

Den Anstoß für diese Regelung bildete ein Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur "Abschaffung des ungerechtfertigten Steuerprivilegs für schwere Geländewagen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, den § 23 Abs. 6a StVZO zu streichen. Der Antrag wurde damals ohne Vorberatungen des zuständigen Fachausschusses sowie ohne mündliche Debatte im Plenum - gegen die Stimmen von CDU und CSU beschlossen.
Bereits damals hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erheblichen Diskussions-Bedarf hinsichtlich der Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemeldet. Übersehen wurde nämlich, dass nicht nur schwere Geländewagen, sondern auch andere Kombinationsfahrzeuge, wie z.B. Wohnmobile betroffen waren.

Die drastische Erhöhung der Steuer für Wohnmobile stellt meiner Ansicht nach eine unzumutbare Mehrbelastung dar.
Da die zuvor gültige Regelung (mit der Grenzziehung von 2,8 t) nicht mit dem geltenden europäischen Recht vereinbar ist, ist zwar die Rückkehr zur bisherigen Besteuerung verwehrt.
Dennoch muss dauerhaft eine gerichtsfeste und dem europäischen Recht entsprechende Lösung gefunden werden, die eine angemessene Besteuerung für Wohnmobileigner vorsieht, die diese nicht in unverhältnismäßiger Weise belastet. Eine solche Regelung haben sowohl die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch die CDU-Landtagsfraktion gefordert.

Für Rückfragen und weitere Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ewald Vielhaus