Frage an Eva von Angern von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von Angern,
zu Ihren Bemerkungen in der Sendung
FAKT IST! | 23.04.2018 | 22:05 Uhr Getrennt leben, gemeinsam erziehen – Das
Recht aufs Kind
habe ich Ihnen mit zwei Schreiben vom 26. April 2018 Fragen gestellt. Sie haben
leider nicht geantwortet.
Ich fand es befremdlich, daß Sie ohne ein Wort über die „Hinrichtung“ des Kindes,
wie es Herr Dr. Stefan Rücker ausdrückte, zu verlieren, - meines Erachtens weitab
von einer empathischen Reaktion – „furchtbar fanden, daß ein solches Video
gedreht“ und veröffentlicht worden ist. Das sei „der nächste Mißbrauch an diesem
Kind und das nächste Trauma“. Und sie hoffen, daß es keine Nachahmer gibt.
Die von Ihnen hergestellte Verbindung des Videos mit „der nächste Mißbrauch an
diesem Kind und das nächste Trauma“ finde ich völlig unpassend, zumal es den
Eindruck erweckt, als ob Sie „die seelische Hinrichtung eines Kindes“ gar als legitim
ansehen.
Gestern habe ich gehört, daß es Herr Richter Michael Braun gewesen sein soll, der
im Landtag die von Ihnen berichtete Weisheit verkündet hat, weder Ronja, noch die
anderen Kinder seien traumatisiert!
Ich finde, daß die „die seelische Hinrichtung eines Kindes“ im Landtag noch einmal
öffentlich mit besonderem Augenmerk auf die Verantwortung der Volksvertreter
und der Justiz geklärt werden muß.
Es kann und darf nicht sein, daß ausgerechnet die Justiz, die die kleine Ronja aktiv
geschädigt hat, sich aus der Verantwortung stiehlt und, wie Herr Richter Keuter
meint, auch noch dem Vater zuschieben möchte, der nichts anderes tut, als seinem
Kind Menschen- und Grundrechte zu sichern!
Gerne höre und lese ich wissenschaftlich fundiert von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
(Herbert Steinhaus)
ei nf a ch n ur M e n s c h - S E I N