Frage von Gerhard R. • 08.03.2006
Frage an Eva von Angern von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau von Angern,
Kirchensteuernachzahlungen für die Zeit nach einem Kirchenaustritt!
Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der
berechtigten Auffassung sein, der Kirche nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de
und www.humanismus.de.
Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Antwort ausstehend von Eva von Angern DIE LINKE