Frage an Eva Viehoff von Horst M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Der Wolf vermehrt sich in unserem Landkreis ohne jegliche kontrollierenden Maßnahmen durch uns Menschen.
- Wie wollen Sie die Sicherheit von weidendem Nutzvieh gewäheleisten?
- Wie soll die Deichsicherheit ohne Schafe gewährleistet werden?
- Wie sieht für Sie ein Finanzierungsmodell aus, an dem der Tierhalter nicht beteiligt ist?
Es ist ja ein gesellschaftlicher Wunsch, dass der Wolf hier wieder Tiere tötet.
Die vorliegenden Fragen beantworte ich wie folgt:
Der Wolf darf auf Grund von Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz und Regelungen der EU in Deutschland nicht aktiv reguliert werden. Die Beurteilung des Schutzstatus nimmt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Europäischen Union vor. Es sind keine Regelungen aus Niedersachsen. Er steht unter strengem Schutz unabhängig ob er im Naturschutz (Niedersachsen) oder im Jagdrecht (Sachsen) steht. Daher steht der Schutz der Nutztiere an erster Stelle.
- Dazu müssen Halterinnen und Halter für einen gewissen Grundschutz sorgen. Das bedeutet 90 cm Zaun mit Elektrolitze. Dieser Grundschutz behindert den Wildwechsel nur wenig. Das Material für diesen Gundschutz wird vom Land auf Antrag gefördert. Diese Förderung sollte nach meiner Auffassung auch auf die Lohnkosten ausgeweitet werden und deutlich vereinfacht werden.
Allerdings ist klar - einen 100% Schutz gibt es nicht.
- Für den Deich müssen Sonderregelungen gelten, weil die Beweidung durch Schafe weiter möglich sein muss. Meines Wissens arbeitet das Land hier schon an Lösungen
- Da Tierhalter bei Übergriffen anderer Raubtiere in Ihre Nutztierbestände (wie Habicht oder Fuchs im Hühnerstall) verpflichtet sind selber für den Schutz ihrer Tiere zu sorgen wird dies auch weiterhin in der Verantwortung der Tierhalter liegen und es kein rein staatliches Finanzierungskonzept geben.Wobei es beim Wolf die Besonderheit gibt, dass Förderungen (Zaun) und Entschädigungen gezahlt werden. Das dies unbürokratischer und schneller erfolgen könnte, daran muss gearbeitet werden.
Grundsätzlich, möchte ich deutlich machen, bedeutet die Natur eines Raubtieres, dass es Tiere tötet. das gilt im übrigen angefangen von der Hauskatze über Fuchs und unterschiedlich große Greifvögel und eben auch für den Wolf.
Persönlich unterstütze ich Bestrebungen den Wolf in seine Grenzen zu weisen. Dies ist aber nur möglich wenn alle politischen Kräfte gemeinsam an einer Lösung arbeiten, da die Verantwortung z.B. bei der Feststellung eines guten Erhaltungszustandes beim Wolf beim Bund liegt. Eine entsprechende Anfrage aller vom Wolf betroffenen Bundesländer wurde vom Bund eindeutig mit nein beantwortet. Gleiches gilt für die Definition der „Auffälligkeit“: Auch die wird von Bundesbehörden definiert. Niedersachsen hat den Bund im Hinblick auf Rinderrisse im Landkreis Cuxhaven um eine Bewertung gebeten, welche zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Viehoff