Frage an Eva Schroeder von Rainer S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schroeder,
Sie stimmen der Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten nicht zu. Warum nicht?
Es ist doch richtig, dass Sie von den Bürgern unseres Landes bezahlt werden oder?. Damit sind wir, die Bürger im weitesten Sinne Ihr "Arbeitgeber"! Und dem Arbeitgeber stände es zumindest zu, zu wissen, was sein "Arbeitnehmer" neben seiner hochbezahlten Haupttätigkeit für Nebentätigkeiten ausübt und welche Nebeneinkünfte er dadurch hat.
Der normale Bürger/Arbeitnehmer/Selbsständige hat keine Möglichkeit seine Nebentätigkeiten bzw. - einkünfte zuverschweigen bzw. offenzulegen, s. Finanzamt, Krankenkassen, Rentenversicherung etc., bei Selbstständigen müssen die Jahresbilanzen veröffentlicht werden,
wir haben somt den gläsernen Bürger, offensichtlich im Gegensatz zu unseren gewählten Abgeordneten.
Ihrer Ablehnung erwägt somit den Anschein, dass man etwas zu verbergen hat.
In Ihrem Profil steht bei ausgeübter Tätigkeit kein Eintrag, daher weiß ich nicht, ob Sie vielleicht auch Arbeitgeber sind. Wenn ja, würden Sie dann nicht auch erwarten, dass ihr Arbeitnehmer seine Leistung zu 100% für Ihr Unternehmen einbringt?
Offensichtlich herrscht bei großen Teilen unserer Abgeordneten die Meinung, dass sie in vielen Dingen eine Sonderstellung in unserer Gesellschaft einnehmen, die sie vom dem "gemeinen" Bürger bzw. Wähler abhebt.
Aus meiner Sicht bleibt noch festzustellen, dass 95% aller Abgeordneten in ihrem angestammten Beruf nicht einmal mal annähernd die Bezüge erreichen, die sie bzw. er als Abgeordnete(r) beziehen. Ganz zu schweigen von der lukrativen Altersversorgung.
Ihr Verhalten und das vieler Abgeordneten trägt bei mir und bei vielen Bürgern zur absoluten Politikverdrossenheit bei und wird sich, zumindest bei mir, bei den anstehenden Wahlen negativ auswirken. .
Mit freundlichem Gruß
R. Segebarth
Sehr geehrter Herr Segebarth!
Es ist bei abgeordnetenwatch.de nach der vollständigen Offenlegung aller Einkünfte von Abgeordneten gefragt worden und ich habe nicht zugestimmt; dabei bleibe ich auch.
Seit dem Jahr 2005 gibt es in NRW strenge Regeln, nach denen sämtliche Nebentätigkeiten der Abgeordneten für die Bürgerinnen und Bürger im Internet einsehbar sind und nach Art, Höhe und Herkunft dem Landtagspräsidenten angezeigt und entsprechend veröffentlicht werden. Dieses System hier in NRW ist das transparenteste in ganz Deutschland und dem stimme ich selbstverständlich zu!
Zugleich müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten gewahrt werden. Um auf Ihr Beispiel einzugehen: müssen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber z.B. offen legen, wieviel Zinsen Sie für Ihr Erspartes bekommen haben? Sicher nicht. Sie müssten wie die Abgeordneten Ihre Nebentätigkeiten anzeigen bzw. genehmigen lassen. Wieviel Sie dabei verdienen, wäre in Ihrem Fall nur für das Finanzamt von Interesse. Sie haben also auch Ihre ganz eigenen Persönlichkeitsrechte. Auf diesen Bereich der Persönlichkeitsrechte, die auch Abgeordneten zustehen, bezieht sich mein "nein" zur vollständigen Offenlegung aller Einkünfte der Abgeordneten.
Da Sie u.a. die Altersvorsorge angesprochen haben: in NRW sind alle Pauschalen für Abgeordnete gestrichen worden. Jeder Abgeordnete versichert sich selbst. Für die Altersvorsorge gibt es ein eigenes Versorgungswerk, in das jeder Abgeordnete monatlich 2100,- Euro einbezahlt. Übrigens: der letzten Erhöhung der Bezüge für Landtagsabgeordnete von 500,- Euro hat die FDP-Fraktion im Landtag nicht zugestimmt, da wir diese Erhöhung auf Grund der finanziellen Situation des Landes für unverhältnismäßig und unverantwortbar gehalten haben und halten. Schauen Sie bitte hin, wer da zugestimmt hat!
Mit freundlichem Gruß
Eva Schroeder