Frage an Eva Möllring von Reinhard W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,
nach einem Bundesgesetz sollten die Bezüge der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger ab 1. 1. 2008 um 3 % und am 1. 1. 2009 nochmals um 2 % erhöht werden. In der Regel schließen sich die Landesparlamente der ausgehandelten Bundesbesoldung für ihre Landes- und Gemeindebeamten an. Ich habe bis zum 31. 12. 2007 als Beamter (A 8) bei der Stadt Peine gedient und bin seit dem 1. 1. 2008 Beamter im Ruhestand und somit Versorgungsempfänger. Auf mündliche Anfrage habe ich heute von meiner Versorgungskasse (Nds. Versorgungskasse Hannover) erfahren, dass die niedersächsischen Versorgungsempfänger ab 1. 1. 2009 keine Erhöhung der Versorgungsbezüge zu erwarten haben, obwohl die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger des Bundes ab 1. 1. 2009 erneut eine 5 %ige Erhöhung ihrer Bezüge bzw. Versorgungsbezüge verbuchen können. Warum bekommen die niedersächsischen Beamten und Versorgungsempfänger ab 1. 1. 2009 nicht die von den Gewerkschaften ausgehandelten und vom Gesetzgeber versprochenen 2 % Erhöhung der Bezüge bzw. der Versorgungsbezüge??? Die letzte Besoldungsrunde liegt 3 Jahre zurück. Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Pauschale Kürzungen in den letzten Jahren in der Beihilfe und beim Weihnachts- und Urlaubsgeld haben die Bezüge zusätzlich geschmälert. Wann endlich wird der verfassungsrechtliche Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung auch auf die niedersächsischen Beamten und Versorgungsempfänger angewandt???
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Reinhard Wiekenberg
Sehr geehrter Herr Wiekenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2008, mit der Sie sich für eine Anpassung der Versorgungsbezüge pensionierter niedersächsischer Beamter an die Bezüge von Bundesbeamten im Ruhestand aussprechen, die 2008 und 2009 um insgesamt 5 Prozent erhöht wurden.
Die gesetzlich geregelte Beamtenbesoldung erfolgte bis zum Jahr 2002 bundeseinheitlich. Sogenannte Öffnungsklauseln ermöglichten Bund und Ländern seit 2003, Sonderzahlungen (vormals: Sonderzuwendung und Urlaubsgeld) jeweils für ihren Bereich eigenständig festzulegen. Seit dem 01.09.2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten bei den Ländern, die für die Bundesbeamtinnen und -beamten liegt folgerichtig ausschließlich beim Bund. Niedersachsen hat in der neu gewonnenen Zuständigkeit die monatlichen Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge für alle niedersächsischen Beamtinnen und Beamten - also einheitlich für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte - um drei Prozent ab 1. Januar 2008 angehoben. So konnte eine Anpassung der Bezüge vorgenommen werden, die angesichts des politischen Ziels, die Neuverschuldung des Landes im Hinblick auf die jüngere Generation drastisch zu reduzieren, vertretbar erschien.
Gern will ich Sie auch über den aktuellen Stand in dieser Frage hinweisen. Wie Sie vielleicht wissen, fand gestern in Berlin die erste Runde der Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di statt. Dies ist vermutlich der Auftakt einer intensiven Verhandlungsabfolge. Die Abschlüsse werden nicht nur für Angestellte gelten, sondern ebenso auf die Beamten von Land und Kommunen übertragen werden. Damit werden sowohl die aktuellen Bezüge entsprechend dem Verhandlungsergebnis angepasst, als auch die Versorgungsbezüge der niedersächsischen Landesbeamten im Ruhestand erhöht. Was der Tarifabschluss angesichts der schweren wirtschaftlichen Lage schließlich ergeben wird, kann ich allerdings nicht vorhersagen, da dies allein von den Tarifparteien abhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring, MdB