Frage an Eva Möllring von Michael v. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,
für den Solidaritätszuschlag wurden 1991 die Kosten für die Wiedervereinigung und die Kosten für den Golfkrieg angeführt. Der Golfkrieg ist lange beendet und die Wiedervereinigung liegt 20 Jahre zurück. Ist es nicht an der Zeit, diese zusätzliche Belastung für jeden Steuerzahler abzuschaffen, da sie nicht mehr begründet werden kann?
Beste Grüße
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr v. Lüttwitz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. September 2009 zum Thema Solidaritätszuschlag.
Ich gebe Ihnen grundsätzlich Recht, dass der Solidaritätszuschlag nur zeitlich befristet erhoben werden sollte. Tatsächlich wurde die Einführung dieser Steuer mit der finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder und zusätzlicher Kosten durch den Golfkrieg begründet. Der Solidaritätszuschlag sollte über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden. Immerhin wurde er in den Jahren 1993 und 1994 ausgesetzt, allerdings im Jahr 1995 wieder eingeführt. Zum 1. Januar 1998 erfolgte eine Absenkung von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent.
Da es sich beim Solidaritätszuschlag begrifflich um eine Steuer im Sinn der § 3 der Abgabenordnung handelt, ist er grundsätzlich nicht an einen bestimmtem Zweck gebunden. Der Solidaritätszuschlag darf also weiterhin erhoben werden, auch wenn er zur Finanzierung anderer Ziele verwandt wird.
Es ist nach wie vor unser politischer Wille, den Solidaritätszuschlag nicht zu einer Dauereinrichtung werden zu lassen. Deshalb stand das Ende dieser Steuer bereits im Raum. Jedoch haben sich durch die internationale Finanzkrise die haushalterischen Rahmenbedingungen wiederum verändert, so dass der Solidaritätszuschlag nicht zusätzlich zu den von der CDU/CSU beabsichtigten steuerlichen Entlastungen wie etwa der Abmilderung der kalten Progression gestrichen werden kann. Gleichwohl wird die CDU/CSU dieses Ziel weiter fest im Blick behalten. Gleichzeitig stehen wir fest zum Aufbau Ost und den notwendigen finanziellen Zusagen. Wir wollen eine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung in den Neuen Ländern erreichen. Dann können wir auch auf den Solidaritätszuschlag verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring, MdB