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Eva Möllring
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Frage von Herbert H. •

Frage an Eva Möllring von Herbert H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Eva Möllring.

Bundestag und Bundesrat haben wieder einmal ein bürgerfeindliches Gesetz beschlossen, ohne dass ich als Bürger überhaupt weiß, wie ich es befolgen kann.
Nach der Novelle der Verpackungsverordnung http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/40663.php
"müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Haushalten gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden".
Ich versende an private Haushalte
a) z.B. meiner Schwester einen Brief. Wo kann ich die Verpackung = das Kuvert lizensieren?
b) z.B. an einen Bekannten ein Buch in einer DIN A5 Polster-Verpackung. Wo kann ich die Verpackung = das Kuvert lizensieren?

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Huber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar 2008.

Sie sprechen darin die Lizenzierungspflicht der Verpackungsverordnungsnovelle an. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Befürchtungen, das Gesetz sei bürgerfeindlich, völlig unbegründet sind. Für Sie als Verbraucher ändert sich durch die Novelle nichts, da die angesprochene Lizenzierungspflicht nicht den Verbraucher, sondern die Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen betrifft.

Ziel der Verpackungsverordnung, die 1991 erlassen und seitdem mehrmals verändert wurde, ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und ihre Wiederverwertung zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen wurde das „Duale System“ errichtet. Verschiedene Unternehmen organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfall und sorgen dafür, dass die Abfälle möglichst direkt beim Verbraucher abgeholt werden. Die Finanzierung dieser flächendeckenden Systeme, die beispielsweise die regelmäßige Leerung der „Gelben Tonne“ sicherstellen, erfolgt über Lizenzgebühren: Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial leisten einen finanziellen Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung und profitieren dann von der Leistung des dualen Systems. Die Unternehmen, die sich beteiligen, erhalten zur Kennzeichnung beispielsweise das Symbol des „Grünen Punkts“.

Alternativ zur Beteiligung am dualen System konnten sich Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen bislang auch zur Selbstentsorgung verpflichten. Allerdings hat sich in den letzten Jahren verstärkt gezeigt, dass diese Wahlmöglichkeit in der Praxis zu großen Problemen führte. Hintergrund dafür war, dass die Mehrheit der Vertreiber auch die Verpackungsabfälle ohne grünen Punkt über die Infrastruktur des Dualen Systems entsorgte. In der Folge entschlossen sich mehr und mehr Hersteller und Vertreiber, als „Trittbrettfahrer“ von den Vorteilen des Systems zu profitieren – ohne sich an seinen Finanzierungskosten zu beteiligen.

Die Novelle der Verpackungsverordnung sieht nun vor, dass in Zukunft alle Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, bei den dualen Systemen lizenziert werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass sich alle an den Kosten des Systems beteiligen müssen, da die bisherige „Trittbrettfahrerei“ ausgeschlossen wird.

Veränderungen für den Verbraucher oder gar Nachteile sind mit der Novelle keineswegs verbunden – für sie bleibt alles wie bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring