Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe meinen Rentenbescheid bekommen und habe mich sehr gewundert.
Der ganze Generationenvertrag beruht auf Kindern, weil die das Auskommen der Rentner bezahlen müssen. Nun musste ich erfahren: Pro Kind würde sich meine Rente um ca. 1 bis 2 Euro monatlich erhöhen, wenn ich den Anspruch rechtzeitig angemeldet hätte. Grund: Man bekommt nur eine Erhöhung für das 1. Jahr des Kindes und die Entgeltpunkte für das Jahr dürfen die Maximalpunkte dieses Jahres nicht überschreiten.
Der sogenannte „Generationenvertrag“ wird bei dieser Auslegung ad absurdum geführt.
Laut vielen Veröffentlichungen sollen Kinder ein Plus bei der Rente bringen. Dies ist offensichtlich in dieser Allgemeinheit unwahr.
Weiterhin erniedrigt sich meine Rente, weil ich das Pech hatte, zur Bundeswehr einberufen zu werden. Hätte ich stattdessen richtig in meinem Beruf arbeiten können und entsprechend Rentenbeiträge bezahlen können, bekäme ich heute ca. 60 Euro monatlich mehr Rente. Nicht nur, dass ich wertvolle Zeit meines Lebens unterbezahlt dem Staat dienen musste. Jetzt werde ich auch noch für den Rest meines Lebens mit einer reduzierten Rente bestraft. Grund: Die Bundeswehrzeit wird bei der Rente mit 60% der Bezugsgröße, das ist das mittlere Einkommen in dem Jahr angerechnet. 60% des mittleren Einkommens ist die Definition der Armutsgrenze.
Laut vielen Veröffentlichungen soll sich die abgeleistete Wehrpflicht nicht negativ auf die Rente auswirken. Dies ist offensichtlich unwahr.
Wissen unsere Abgeordneten mit ihrer bekannt guten Altersversorgung eigentlich, welche Auswirkungen die von Ihnen verabschiedeten Gesetze auf den Normalbürger haben?
Sehr geehrter Herr Mücke,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente. Sie stellen fest, dass Ihnen- bzw. Ihrer Ehefrau – pro Kind „nur“ ein Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rente angerechnet wird.
Die Tatsache, dass überhaupt Kindererziehungszeiten Rentenansprüche begründen, hat die CDU nur gegen großen Widerstand der anderen Parteien durchsetzen können. Die Regelung sieht vor, dass der Elternteil, der die Kinder erzieht, dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben bekommt, obwohl in dieser Zeit keine Beiträge entrichtet werden. Bei Geburten vor 1992 wird eine Kindererziehungszeit von einem, bei Geburten nach 1992 von drei Jahren angerechnet. Immerhin beträgt die Erhöhung nach Aussage des Bundesfamilienministeriums 26,13 € monatlich. Von der Regelung profitieren Mütter und Väter gleichermaßen, entscheidend ist nur, wer die Kindererziehung übernimmt. Darüber hinaus wird die Einkommenseinbuße, die durch das Arbeiten in Teilzeit während der Kindererziehung verursacht wird, 10 Jahre lang ausgeglichen. Bereits diese Leistungen kosten 5,6 Mrd., die von den Rentenkassen und vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen.
Darüber hinaus setzten wir Frauen in der CDU uns seit Jahren dafür ein, dass allen kindererziehenden Eltern, also auch denjenigen, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, drei Jahre in der Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Wir haben dies sogar in einem Grundsatzbeschluss beim CDU-Bundesparteitag 2003 in Leipzig durchgesetzt. Sie können sich aber sicherlich vorstellen, welche gewaltigen finanziellen Beträge dafür eingesetzt werden müssten. Ein positives Licht des derzeitigen Finanzministeriums ist deshalb – insbesondere vor dem Hintergrund der kritischen Haltung der SPD zu dieser Forderung – nicht in Sicht. Leider !
Hinsichtlich Ihrer Rentenbeiträge wegen Ihrer Bundeswehrzeit musste der Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen festlegen. Ein Wehrdienstleistender wird so gestellt, als ob er 60 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten, d.h. 60 % der Bezugsgröße verdient hätte. Da während der Grundwehrdienstzeit die Eingezogenen keine Rentenversicherungsbeiträge einzahlen, übernimmt der Bund diese Beiträge alleine. Sie können sich vorstellen, dass bei der Vielzahl der Wehrdienstleistenden auf diese Weise ebenfalls eine erhebliche Summe zusammenkommt. Über unsere Chancen, die Anerkennung in dieser Koalition zu erhöhen, will ich hier nichts erklären, Sie wissen ja, dass die SPD – sogar in ihrem Grundsatzprogramm – die “freiwillige Wehrpflicht“ einführen will.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring