Frage an Eva Möllring von Christian K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,
in der letzten Zeit sehe ich insbesondere im Zuge des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle eine erhebliche Einschränkung im Bezug auf die Rechte der Bürger. Als Beispiel seien hier nur MusikCDs genannt, die nicht mehr in allen Geräten lauffähig sind (aufgrund einer technischen Kopierschutzmaßnahme) und das Übertragen dieser Musik auf andere Medien aber strafbar ist, da hierzu der technische Kopierschutz umgangen werden muss. Gleiches gilt in Kürze für digital ausgestrahlte TV-Sendungen, welche nur noch in Geräten abspielbar sind, die eine regelrechte "Mauer" um den Inhalt ziehen.
Faktisch wird damit die Privatkopie, seit jeher ein ungeliebtes Kind der sog. "Urheber und Rechteinhaber", abgeschafft. Der Konsument erwirbt nicht mehr Daten, sondern nur noch das Recht, Daten nach dem Gutdünken des Rechteinhabers zu verwenden, welches aber oftmals sogar die prinzipiell legale Verwendung aufgrund technischer Probleme untersagt.
Meine Frage ist nun, wie Sie und ihre Partei hier in Zukunft weiter agieren werden. Wird weiterhin das Recht des Urhebers über das des Konsumenten gestellt, oder wird es hier gar eine Korrektur der bisherigen Gesetzeslage geben?
Mit besten Grüßen
Christian König
Sehr geehrter Herr König,
Sie sprechen da ein Problem an, das in der Tat noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Einerseits muß der Konsument das Recht haben, gekaufte CDs zu kopieren, sowie Musik und TV-Sendungen auf andere Medien zu übertragen. Hinzu kommt, daß der Kopierschutz von vielen Nutzern leicht umgangen werden kann. Andererseits bin ich schon der Meinung, daß Raubkopien verhindert werden müssen, da sonst die Musikbranche dauerhaft nicht überlebensfähig ist und wir ja alle ein Interesse daran haben, auch die Produktion in diesem Bereich aufrecht zu erhalten und eben auch entsprechend zu entlohnen. Wie diese Ambivalenz technisch und rechtlich sinnvoll zu lösen ist, kann ich zu dem heutigen Zeitpunkt nicht sagen und natürlich würde ich mich über einen Vorschlag Ihrerseits sehr freuen, da Sie sich ja offensichtlich eingehend mit der Problematik befassen. In jedem Fall werde ich mich nach meiner Wahl in den Bundestag darüber mit unserer Fachfrau, Frau Dr.Martina Krogmann, über diese Thematik auseinander setzten, zumal ich weiß, daß sie gerade für die jüngeren Leute von großem Interesse ist.
Mit den besten Grüßen,
Ihre Eva Möllring