Frage an Eva Möllring von Ralf H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Möllring,
in ihrem Wahlkreis gibt es keine Hochbegabtenförderung in den staatlichen Schulen. Wenn man für sein Kind eine angemessene Förderung wünscht, bleibt nur eine Privatschule in Braunschweig. Bis heute frage ich mich, warum ich bezahltes Schulgeld nur zu 30% steuerlich geltend machen kann. Wenn ich bedenke, dass ich Verluste aus Schiffsbeteiligungen oder Filmanteilen vollständig absetzen kann, zweifle ich an den Bildungsparolen unseres Staates. Können Sie mir erklären warum der Steuerabzug für Schulgeld derat begrenzt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf L. Hosse
Sehr geehrter Herr Hosse,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der sie die steuerliche Geltendmachung von Schulgeld ansprechen.
Ich gehe davon aus, dass Sie ein hochbegabtes Kind haben, gratuliere Ihnen dazu recht herzlich und kann gut verstehen, dass Sie Ihrem Kind die bestmögliche schulische Ausbildung zukommen lassen möchten. Deshalb ist es ein Glück, dass sich in der Nähe Ihres Wohnortes eine Privatschule befindet, die sich auf Hochbegabtenförderung spezialisiert.
Die Möglichkeit, 30 % des Schuldgeldes steuerlich abzusetzen, wurde 1991 eingeführt, um gerade Privatschulen zu fördern, die dann in besonderer Art auf individuelle Neigungen und Begabungen der Kinder eingehen. Gleichwohl ist es natürlich in unserem dreigliedrigen Schulsystem auch möglich, hochbegabte Kinder kostenlos auf ein Gymnasium zu schicken, auf dem sie ebenfalls zum Abitur und damit zur Hochschulreife geführt werden.
So findet heute in Deutschland an diversen Gymnasien Hochbegabtenförderung durch Hochbegabtenzweige statt und auch im Rahmen der Oberstufenreform sowie der Pflicht zum einheitlichen Abitur hat sich die gymnasiale Ausbildung in Niedersachsen – insbesondere unter der neuen Landesregierung - deutlich im Niveau gesteigert. Somit kommen die bildungspolitischen Maßnahmen in Niedersachsen gerade auch den Bedürfnissen von Hochbegabten entgegen.
Wenn es also vor diesem Hintergrund weiterhin möglich ist, ein Drittel der Kosten für eine Privatschule steuerlich geltend zu machen, so liegt darin ein Privileg, das in den letzten Jahren von manchem Bildungspolitiker mit großer Kraft verteidigt wurde. Denn die individuelle, intensive Förderung von Privatschulen ist ein wichtiger Bildungsbaustein und sollte auch für das öffentliche Schulwesen ein stetiger Ansporn sein. Vielen Eltern wird damit überhaupt erst ermöglicht, ihr Kind auf eine solche Schule zu schicken. Eine Ausweitung der Förderung dürfte allerdings bei den meisten anderen Eltern auf wenig Verständnis stoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring