Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Möllring,
die Dienstwagenaffaire hat sich aufgelöst, nachdem Frau Schmidt die Überführung ihres Dienstwagens von und nach Spanien als Privatfahrt deklariert hat.
Wissen Sie oder können Sie ermitteln, in welcher Höhe ungefähr die Kosten für einen km bei einer gepanzerten Ministerlimousine mit und ohne Chauffeur bei der Steuer abgerechnet werden müssen?
Die echten Kosten liegen mit Sicherheit bei 2 Euro pro km ohne Chauffeur und 3 Euro pro km mit Chauffeur.
Sehr geehrter Herr Mücke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 10. August 2009.
Ihre Frage zeigt, dass in der Öffentlichkeit noch mehr Klarheit darüber geschaffen werden muss, in welchem Umfang Dienstwagen genutzt werden dürfen und wie Privatfahrten abzurechnen sind.
Rechtliche Grundlage für die Nutzung von Dienstfahrzeugen sind die vom Bundesministerium des Innern (BMI) herausgegebenen Richtlinien für die Nutzung von Dienstfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR), veröffentlicht auf der Homepage des BMI. Danach dürfen Dienstfahrzeuge für Dienstfahrten nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäß § 4 i.V. mit § 14 DKfzR genutzt werden. Auch für private Zwecke dürfen Dienstfahrzeuge in bestimmten Fällen gemäß §§ 14, 20 und 23 DKfzR auch für Privatfahrten genutzt werden. Nach § 14 Abs.1 DKfzR stehen Ministern und Staatssekretären Dienstfahrzeuge zur alleinigen und uneingeschränkten und damit auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dies gilt auch für Fahrten ins Ausland und zwar auch ausdrücklich für Fahrten mit Fahrer.
Für private Fahrten ist zwar gemäß § 20 Abs. 1 DKfzR kein Entgelt zu entrichten, diese Fahrten sind aber als geldwerter Vorteil zu versteuern. Für die Versteuerung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Bei der Pauschalversteuerung wird der private Nutzungswert mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises des personengebundenen Fahrzeugs angesetzt. Hat also das Fahrzeug einen Neuwert von 60.000 bis 100.000 Euro, so wird der geldwerte Vorteil entsprechend mit monatlich 600 bis 1000 Euro angesetzt. Der Betrag ist mit dem persönlichen Steuersatz, der bei 40 Prozent liegen dürfte, zu versteuern. Diese pauschale Summe fällt auch dann an, wenn nur eine einzige Strecke im Monat gefahren wird. Als Privatfahrt gilt dabei schon die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück. Diese Anfahrten werden sich gerade abends bzw. nachts nach einem langen Arbeitstag mit abendlichen Redeauftritten von Ministern oder Staatssekretären nicht vermeiden lassen.
Anstelle der Pauschalversteuerung kann auch die Individualversteuerung gewählt werden. Diese Art der Versteuerung bietet sich an, wenn das Dienstfahrzeug nur für wenige private Fahrten eingesetzt wird. Hier wird der tatsächliche Gebrauchsvorteil auf der Grundlage der angefallenen Fahrtkosten ermittelt. Dazu hat der Berechtigte die gefahrene Kilometerzahl jeweils zu belegen und die Anteile der dienstlichen und privaten Fahrten durch ein Fahrtenbuch aufzuführen.
Um die konkreten Kosten für einen Dienstwagen mit und ohne Chauffeur pro Kilometer zu ermitteln, habe ich parallel das Bundesinnenministerium schriftlich um Auskunft gebeten. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Adresse mit, damit ich Ihnen die Antwort dann gleich zukommen lassen kann.
Persönlich bin ich übrigens der Meinung, dass der Aufwand eines Dienstwagens im vernünftigen Verhältnis zu dem notwendigen Nutzen stehen muss. Das ist für mich der entscheidende Punkt in der Debatte, die Möglichkeit, Dienstwagen auch in entferntere Einsatzorte zu holen.
Mit freundlichen Grüßen