Frage an Eva-Maria Stange von Günther S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Stange,
werden Sie die Reform der Grundsteuer im Freistaat Sachsen im Interesse des Kleingartenwesens umsetzen. Konkret geht es um die Abschaffung der Besteuerung von Kleingartenlauben mit Bestandsschutz mit über24 m².
Mit freundlichen Grüßen
Günther Sorgalla
Sehr geehrter Herr Sorgalla,
die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und kann entsprechend auf
kommunaler Ebene geregelt werden. Dazu ist keine Landesgesetzgebung möglich
oder erforderlich. Ich halte es allerdings für schwer erklärbar und auch
nicht praktikabel, wenn Kleingärtner, die vor 1989 bereits eine Garten mit
einer Fläche größer als 24 m² hatten anders besteuert werden, als die die
diesen Garten erst nach 1990 erworben haben. Es wäre sicher sinnvoll in der
Kleingartenanlage und vor allem im Verband der Kleingärtner dieses Problem
zu beraten und dann an die Kommune heranzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Stange