Frage an Eva-Maria Stange von Joachim R. bezüglich Verbraucherschutz
Wie wollen Sie "zwei Herren" gleichzeitig dienen. Damit meine ich die Bürger, die sie wählen, die Sie doch vertreten sollten, und gleichzeitig gehören Sie der Regierung an, die vielleicht andere meinungen vertritt und auch nicht im Sinne der Bürgermehrheit entscheidet?
Sehr geehrter Herr Riedel,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie zeigt Ihr Interesse an den demokratischen Wahlen in Sachsen. Gern lade ich Sie zu einer meiner Bürgersprechstunden in den kommenden Wochen ein oder in mein zukünftiges Bürgerbüro im WK 46.
Zurzeit bin ich als Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst vom Ministerpräsidenten berufen und noch nicht Mitglied der SPD-Landtagsfraktion. Insofern richtet sich Ihre Frage auf die Zukunft, vorausgesetzt ich werde neben dem Landtagsmandat erneut in die neu zu bildende Regierung berufen.
Als Ministerin leistete ich gemäß Art. 61 der Sächsischen Verfassung bei Amtsantritt einen Eid, der mich verpflichtet, meine ganze Kraft dem Wohl des Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden vom Volk abzuwenden, Verfassung und Recht zu wahren und zu verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen zu üben. Dieser Amtseid ist eine Verpflichtung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, dass heißt im Einzelfall auch, die schwächeren Mitglieder einer Gesellschaft bewusst zu schützen und ggf. stärkere Mitglieder mehr zu belasten zum Wohle der Gemeinschaft. Ich sehe schon vor dem Hintergrund dieses Amtseids keinen Widerspruch zwischen der Wahrnehmung eines demokratisch gewählten Landtagsmandats und der Ausübung eines Ministeramtes.
Als zukünftige Abgeordnete des Landtags und Mitglied der SPD-Fraktion stehen mir alle parlamentarischen Rechte und Pflichten, einschließlich dem Einbringungs- und Kontrollrechten zu. Damit ist die Möglichkeit, die unmittelbaren Interessen der Wählerinnen und Wähler zu vertreten direkt gegeben - unabhängig von der Ausübung eines Ministeramtes. Die demokratische Legitimation durch eine Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen für die von mir und der SPD politisch vertretenen Ziele sozialer und demokratischer Gerechtigkeit empfinde ich sogar als Stärkung für die Ausübung eines Ministeramtes. Es ist "ein Herr" dem ich zu dienen habe: dem Wohl des Volkes, den Menschen.
Weder eine Abgeordnete noch eine Ministerin ist dabei jedoch in der Lage, jedem Wähler/jeder Wählerin gerecht zu werden. Schon in einem Wahlkreis gibt es sehr unterschiedliche Interessen in ein und derselben Angelegenheit (z.B. Fußgängerinsel Kesselsdorfer Str.) die ich zunächst aufnehmen möchte und mir ein eigenes Bild dazu mache. Auch als Ministerin habe ich unterschiedliche Interessengruppen z.B. in den Hochschulen anzuhören und letztlich eine für das Land und die Menschen bestmögliche Lösung zu suchen. Eine "Bürgermehrheit" in Sachfragen ist zwar umgangssprachlich ein oft verwendeter Begriff, aber eigentlich nur dann politisch anwendbar wenn es sich um des Ergebnis einer direkten Bürgerbefragungen wie z.B. zum Thema Waldschlösschenbrücke 2004 handelt. In diesem Fall löst die "Bürgermehrheit" auch verfassungsgemäßes politisches Handeln aus, zum Teil auch im Widerspruch zu geplantem Regierungshandeln.
Eine Regierung wird gebildet vom Ministerpräsidenten, der zuvor von der Mehrheit des Landtags gewählt wurde. Diese Mehrheit des Landtags ist das Ergebnis demokratischer Wahlen und in vielen Fällen - wie auch aktuell in Sachsen - Folge von Koalitionsverhandlungen meistens zweier politischer Parteien. Die Koalitionspartner handeln im Rahmen der Koalitionsverhandlungen einen umfassenden Vertrag ihrer gemeinsamen Regierungstätigkeit aus und lassen in diesen Vertrag die zentralen Wahlziele der unterschiedlichen Koalitionsparteien einfließen. Ergebnis ist bereits hier ein politischer Kompromiss. Letztlich wird damit aber die Grundlage gelegt, für verantwortungsvolles Handeln zwischen der zukünftigen Regierung einerseits und den Koalitionsfraktionen andererseits. Damit wird nicht die Gewaltentrennung zwischen Parlament und Regierung aufgehoben, wohl aber die politische Handlungsfähigkeit einer Regierung und eines Ministerpräsidenten, auf der Grundlage von parlamentarischen Mehrheiten geschaffen. Minister bzw. Ministerinnen sind in ihrer Amtsausübung auch an den Koalitionsvertrag gebunden, ebenso wie die Koalitionsfraktionen im Landtag, solange dieser Kompromiss trägt.
Ihre Frage berührt, wie Sie an der Ausführlichkeit meiner Beantwortung sehen, einen wichtigen Punkt des Verständnisses politischen Handelns von Parlament und Regierung sowie der Verantwortung des Mandatsträgers gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Voraussetzung ist allerdings, dass möglichst viele Menschen von ihrem demokratischen Recht zur Wahl aktiv Gebrauch machen. Ich hoffe, dass dies bei den Landtagswahlen am 30.8. der Fall sein wird, damit nicht erneut die rechtsextremen Parteien, allen voran in Sachsen die NPD, in den Landtag einziehen kann.
Mit freundliche Grüßen
Eva-Maria Stange