Frage an Eva Kühne-Hörmann von Gundolf B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kühne-Hörmann,
vielen Dank für die Antwort. Leider haben Sie ausweichend geantwortet. Daher hier nocheinmal meine konkrete Frage, auf die ich Sie bitte, konkret zu antworten: Ist es seitens einer evtl. CDU Regierung geplant, mehr ErzieherInnen einzustellen? Da Sie ja schon 110 Mio. € zur Verfügung gestellt haben, wäre es der nächste Schritt, um die Gruppen klein und das geforderte Niveau hoch zu halten. Denn mit immer mehr Forderungen und einer gleichbleibenden (eher schrumpfenden) Anzahl von ErziehrInnen fördert man nur die Überlastung der ErziehrInnen und nicht die Qualitiät.
Viel Erfolg am Sonntag wünscht Ihnen
Gundolf Bachmann, Dipl.-Ing. und MdV
Sehr geehrter Herr Bachmann,
Erzieherinnen werden nicht vom Land, sondern von den Kommunen und Trägern der Einrichtungen eingestellt. Kinderbetreuung ist eine originäre Aufgabe der Kommunen.
Die genannten Mittel des Landes für die Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen von Kindern unter drei Jahren werden nach der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vergeben. Nach dieser Verordnung erhält jede Kommune je nach Betreuungsdauer für jeden Betreuungsplatz in einer Betreuungseinrichtung einen bestimmten Pauschalbetrag. Die für die Betreuung zuständigen Erzieherinnen werden wie gesagt von der Kommune oder den zuständigen Trägern der Betreuungseinrichtungen eingestellt, da die Kinderbetreuung eine originäre Aufgabe der Kommune ist. Die CDU-geführte Landesregierung hat jedoch die große Bedeutung der Kinderbetreuung in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt und unterstützt den weiteren Ausbau daher in erheblichem Umfang. Die von Ihnen zitierten 110 Mio. € setzen sich zusammen aus 65 Mio. € jährlich für die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres, Hessen hat als erstes Bundesland das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt und damit Eltern um bis zu 1200 € pro Kind und Jahr entlastet, und 45 Mio. € für den Ausbau von Betreuungsplätzen von Kindern unter drei Jahren (U3). Im laufenden Haushaltsjahr haben wir die Mittel für den Ausbau der U3-Betreuungsplätze auf 90 Mio. € verdoppelt. Der vorangegangenen rot-grünen Landesregierung war dieser Bereich gerade einmal 1,5 Mio. € wert. Damit eine Kommune oder der Träger einer Einrichtung die entsprechenden Fördermittel erhalten kann, muss die Betreuungseinrichtung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese gesetzlichen Vorgaben regeln, wie viele Erzieherinnen für wie viele Kinder zur Verfügung stehen müssen. Dieser sogenannte Betreuungsschlüssel ist abhängig von der Art der Kinderbetreuung. Für eine Gruppe aus unter Dreijährigen ist ein anderer Betreuungsschlüssel anzuwenden, als für eine alterübergreifende Gruppe. Trotz des rasanten Ausbaus des Kinderbetreuungsangebots wird die Qualität der Kinderbetreuung gewahrt, da wir den Kommunen zusätzliche finanzielle Freiräume geschaffen haben. Hessen ist mit einer Betreuungsquote von 15,69% deutlicher Spitzenreiter unter den westdeutschen Flächenländern. Im letzten Jahr von Rot-Grün lag die Betreuungsquote noch bei unter 3%.
Es gibt weiter viel zu tun, daran wollen wir arbeiten.
In diesem Sinne verbleibe ich für heute
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Eva Kühne-Hörmann MdL