Frage an Eva Kühne-Hörmann von Rainer s. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kühne-Hörmann,
mich interessiert, warum keine Partei das Thema des Solidaritätsbeitrages behandelt? Ursprünglich für 1 Jahr, nochmal verlängert und dann totgeschwiegen. Quasi eine Dauersteuer - viele mir Bekannte versuchen, Kosten einzusparen und verlassen z.B. die Kirchengemeinde, konkret, treten aus der Kirche aus, mit den bekannten Problemen für die Kirchen. Wie stehen Sie auch als christliche Partei zu dem Problem?
Danke, R. Schüssler
Sehr geehrter Herr Schüssler,
ich bedanke mich für Ihre Frage zum Thema Finanzen, genauer gesagt zum Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag ist nach seiner Begriffsbestimmung ein Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er ist damals eingeführt worden, um die massiven Kosten der Wiedervereinigung Deutschlands zu finanzieren. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag steht allerdings einzig und allein dem Bund zu, im Gegensatz etwa zur Einkommensteuer, die sich Bund und Länder gemeinsam teilen. Ich würde es begrüßen, wenn demnächst über die Sinnhaftigkeit des Solidaritätszuschlages auf Bundesebene diskutiert würde.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Kühne-Hörmann MdL