Frage an Eva Kühne-Hörmann von Ingrid P. bezüglich Verkehr
1. Hat Ihrer Meinung nach Finanzminister Weimar in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Kassel-Calden GmbH seine Pflicht betreffs einer Überprüfung der Kosten wahrgenommen, bzw. eine Überprüfung der aktuellen Kostensituation und daraus resultierende Folgen (Kostenreduzierung) veranlasst?
2. Ist Ihrer Meinung nach die Verausgabung öffentlicher Haushaltsmittel für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt wie dem Ausbau des Flughafens Kassel-Calden gerechtfertigt, obwohl es bis dato keinen konkreten Nachweis (die im Planfeststellungsverfahren vorgelegte Bedarfsprognose wurde im Auftrag der Flughafen Kassel-Calden GmbH erstellt und beinhaltet rein statistische Größen, die jeglichen Praxisbezug entbehren = Gefälligkeitsgutachten) für den Bedarf bzw. keinerlei Interessenten (Fluggesellschaften) für eine Nutzung des Flughafens gibt?
3. Ist Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, dass private Grundstücksbesitzer im Zusammenhang mit dem erforderlichen Flächenbedarf betreff Ausbau des Flughafen Kassel-Calden durch die Hessische Landesgesellschaft (HLG) mit nicht angemessenen Entschädigungen abgespeist worden sind, da bei Nichtannahme mit Grundstücksenteignungen gedroht wurde, obwohl bisher keinerlei Rechtssicherheit (EU-Recht) in punkto Realisierung des Flughafenprojektes besteht?
4. Die von engagierten Bürgern Mitte 2007 beim Hessischen Landtag eingereichten Petition „Transparenzpetition zum Flughafenausbau Kassel-Calden“, wurde durch Mehrheitsentscheid des Petitionsausschusses der Landesregierung eine Absage erteilt, da sich die Petition inhaltlich augenscheinlich mit der Interessenlage der in Vorbereitung auf die Hessische Landtagswahl befindlichen Parteien befindet. Hier ist unserer Meinung nach demokratisches Grundrecht missachtet worden. Auch in diesem Zusammenhang würde ich gerne Ihre Position erfahren.
Sehr geehrte Frau Pee,
Ihre Fragen habe ich dankend erhalten und beantworte sie wie folgt:
1. Ja.
2. Ja ( den Vorwurf eines Gefälligkeitsgutachtens weise ich zurück ). Die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur ist von großer Bedeutung für die Entwicklung der Region, deshalb wird etwa auch der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit noch erheblich größeren Summen gefördert, wie beispielsweise die Regiotram mit rund 300 Millionen Euro.
3. Bei derartigen Großprojekten müssen Individualinteressen gegen die der Allgemeinheit in dem dafür vorgesehenen Rahmen gewissenhaft abgewogen werden.
Bei etwaigem nicht ordnungsgemäßem Vorgehen, stehen allen Beteiligten die entsprechenden rechtsstaatlichen Mittel zur Verteidigung Ihrer Rechte zur Verfügung.
4. Die Petition ist in einem ordnungsgemäßen Verfahren vom dafür zuständigen Ausschuss behandelt und von der Mehrheit abschlägig beschieden worden.
Mehrheitsentscheidungen sind ein wesentliches Merkmal des demokratischen Meinungsfindungsprozesses und für die Demokratie unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Kühne-Hörmann MdL