Frage an Eva Gümbel von Jule T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Dr. Gümbel,
Ihrer Antwort an Herrn Bürger entnehme ich, dass so eine Freilauffläche in Barmbek durchschnittlich nicht einmal einen halben ha ausmacht. Damit können die Hundehalter mit Sicherheit nicht dem Bundestierschutzgesetz entsprechen. Inzwischen haben etliche Hundehalter mit einer Gehorsamsprüfung nachgewiesen, dass von ihren Hunden keinerlei Belästigungen und schon gar keine Gefahr ausgeht. Vor diesen Hunden müssen also andere Parknutzer nicht geschützt werden. Wie stehen Sie also zur Umsetzung der Globalrichtline, die weitere Wege, Flächen und Pfade für geprüfte Hunde in den Grünanlagen vorsieht? Könnten Sie sich zudem vorstellen, sich dem Beispiel von Wandsbek anzuschließen und alle Grünanlagen für geprüfte Hunde freigeben?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser