Frage an Eva Goldbach von Christian S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Goldbach
Ich habe 40 Jahre in der Krankenpflege gearbeitet.
Dabei habe ich immer überdurchschnittlich in die Rentenkasse eingezahlt, Bedeute: Jahrelang Dauernachtwache, jahrelange diverse Stationsleitungsfunktionen, die letzten 8 Jahre habe ich einer Klinik mit 75 Mitarbeitern vorgestanden. Ich habe mich in meinem Beruf ständig Fort - und weitergebildet vom Krankenpflegehelfer zum Krankenpfleger, zum Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, zum Statinsleiter sowie zum Pflegedienstleiter. Wenn man die Jahre addiert kommen 8 Jahre des Lernens mit qualivizierten Examinas zusammen.
Rentenanspruch habe ich nun nach 40 Arbeitsjahren 1350€ sowie eine Zusatzrente von 270€ also 1620€.
Sie Frau Goldbach, sowie der Ihrer KollegInnen haben Anspruch auf Altersversorgung nach nur sechs Jahren Zugehörigkeit im Landtag von 1.807 € und dieser steigert sich für jedes volle Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag um 2,75 % bis zu einem Höchstsatz von 71,75 % einer Diät.
Dafür zahlen Sie keinerlei Beiträge in die Rentenkasse ein. Ich, sowie viele andere BürgerInnen 40 Jahre lang und länger.
Zwei Fragen dazu an Sie:
Wie erklären Sie, dass Landtagsabgeortnete einen Rentenanspruch von 1807€ nach nur 6 Jahren haben, wärend ein Krankenpfleger/Reinigungskraft / Verkaufsfrau usw.nach 40 Jahren Arbeit unter Ihrer eigenen Rentenzahlung liegen?
Was wollen Sie in Zukunft, mit welchen ersten Schritten, aktiv für die Bürger von Hessen unternehmen, um diese soziale Ungerechtigkeit / Ungleichheit zu beheben?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schwarz
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen haben mit Beschluss vom 01.04.2006 die Reform der Altersversorgung für Abgeordnete sowohl des Deutschen Bundestags als auch des Hessischen Landtags gefordert: “ Das Altersversorgungsniveau von Abgeordneten ist zu hoch und soll in den nächsten Jahren spürbar sinken. Das Bezugsalter für die Pensionen soll von heute 55 schrittweise auf das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben werden. An die Stelle der beamtenähnlichen Versorgung tritt eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezüge der Parlamentarier sollen steigen, um aus zu versteuernden Einkommen den Arbeitnehmeranteil der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und eine private Vorsorge möglich zu machen.“
Der Hessische Landtag hat die Vorschläge der Partei Bündnis90/Die Grünen nicht umgesetzt, aber eine Änderung der Versorgung vorgenommen. Mit Gesetz vom 5. Juli 2007 (Neuntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes) wurde die Mindestzeit von 6 Jahren auf acht Jahre erhöht und Abgeordnete erhalten die abschlagslose Altersentschädigung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
Wir GRÜNE setzen uns auf Bundesebene in der Rentenpolitik dafür ein, dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler - unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht – Anspruch auf eine armutsfeste Rente haben. Unser Rentenkonzept sieht daher eine Bürgerversicherung vor, in die alle Menschen einzahlen, also auch Selbstständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber, sowie langzeitarbeitslose Menschen. Dadurch ließen sich sowohl der Beitragssatz als auch das Rentenniveau stabilisieren.
Außerdem fordern wir eine deutlich bessere Bezahlung der Pflegeberufe und damit auch der Renten von Menschen, die ihr Leben lang in Pflegeberufen gearbeitet haben.