Frage an Eva Goldbach von Volker H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Goldbach,
die Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen beinhaltet die Einführung eines Quorums von 25% der Stimmberechtigten, wenn ein Volksentscheid stattfindet. Dies bedeutet faktisch eine Verschlechterung der Volksrechte bei künftigen Volksabstimmungen. Wie stehen Sie zur Stärkung der Volksrechte und zur Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung?
Sehr geehrte/r Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich will sie Ihnen gerne beantworten.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Vorschlag zur Änderung des Artikels 124 der Hessischen Verfassung muss man, wie bisher auch, zwischen Volksbegehren und Volksentscheid differenzieren.
Das Volksbegehren geht einem Volksentscheid voraus, ist also dessen Vorstufe. Hier gilt bislang ein – allgemein als zu hoch angesehenes – Quorum von 20 Prozent. Nach dem Vorschlag des Verfassungskonvents soll dieses Quorum - das sogenannte Eingangsquorum - deutlich herabgesetzt werden, nämlich auf 5 Prozent. Wörtlich heißt es in dem Abschlussbericht: „Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt.“ Die Absenkung des Eingangsquorums bedeutet eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie..
Für den Volksentscheid selbst, also die Abstimmung über den im Wege des Volksbegehrens vorlegten Gesetzentwurf, gilt, wie bisher auch, das Mehrheitsprinzip. Allerdings hat der Verfassungskonvent das Problem gesehen, dass eine deutliche Absenkung des Eingangsquorums dazu führen kann, dass eine politisch interessierte Minderheit eine schweigsame Mehrheit vor den Karren ihrer polititschen Interessen spannen könnte. Um diese Gefahr zu vermeiden, soll ein Gesetz nur dann zustande kommen, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten dem Gesetzentwurf zugestimmt hat (sogenanntes Zustimmungsquorum). Mit diesem Quorum soll also die Legitimität und Akzeptanz von durch Volksentscheid beschlossenen Gesetzen gewährleistet werden.
Aus meiner Sicht ist der Vorschlag des Verfassungskonvents eine gut durchdachte, ausgewogene Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang unsere parlamentarische Demokratie durch plebiszitäre Elemente belebt werden sollte. Genau in dieser Form könnte ich sie mir auch gut für den Bund vorstellen.