Sehr geehrte Frau Dilcher,Frage;Ist bei dem Heizungsgesetz /stromfressergesetz ,auch ein Entlastungspaket ,für Mieter/innen vorgesehen oder geplant?
Zwecks Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,(betrifft Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),in Ostdeutschland.Damit diese Mieter/innen nicht wohnungslos werden.Und von was sollen Mieter/innen noch leben?Können Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,(Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),durch das Heizungsgesetz/stromfressergesetz,Wohngeld beantragen?Wann kommt der Klimabonus für Mieter/innen?Und wann werden die weiter steigende Inflationen bekämpft?(Preiserhöhungen)Und wann kommt die Mietpreisbremse für Mieter/innen?Um Mieter/innen vor laufende steigende Mietkosten zu schützen u.zu entlasten.Und dürfen einmal ausgeführte Leistungen in B/NK Abrechnungen doppelt abgerechnet werden?Wann wird das Mietrecht in Grundgesetz übernommen?(Um steigende Mieten u.wohnungslosigkeiten zu verhindern,u.s.w..Ich bitte sie höflich um eine Mitteilung.Vielen Dank!