Frage an Esther Dilcher von Charlotte R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dilcher,
ich möchte mich an Sie wegen Artikel 17 zur Änderung des Urheberrechtes im Internet wenden. Ich selbst schreibe sehr viele Fanfiktion und habe ähnliche Hobbies, welche transformative Werke beinhalten. Zu denen auch so etwas wie zum Beispiel Fan Art oder Rollenspielen gehört, da dies selbsständige, schöpferische Leistungen sind, für welche wir kein Geld verlangen. Artikel 17 würde diese unter deutschem Urheberrecht endlich legal machen, was sehr wichtig ist.
Jedoch gibt es ein Problem. Der Gesetzentwurf für Artikel 17 erhält Formulierungen, welche nicht notwendig sind und zu Verunsicherung führen können, was die Werke von Karikatur, Pastiche und Parodie betrifft. Diese Formulierung ist „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Dies könnte dazu führen, dass Gerichte und Urheberrechtsklägern die Absichte von Schöpfer*innen hinterfragen. Fanfiktion hat genauso wie Karikatur und Pastiche ihre eigene künstlerische Rechtfertigung und Gerichte sollten nicht kontrollieren ob in einem Werk genutzte Charaktere über diesen "besonderen Zweck" hinausgehen. Vor allem da die meisten Schöpfer von transformativen Werken dies aus Spaß tun. Sie verdienen damit kein Geld und zeigen ledigliche ihre Liebe zu einer Serie/Buch/Film/o.ä.
Zudem sollte keine Ausgleichzahlung für diese Situation erhoben werden. Dies würde Schaden für nicht-kommerzielle Plattformen wie AO3 oder Wikipedia bedeuten. Denn Nutzerinnen müssten selbst an die Verwertungsgesellschaften zahlen, etwas was für kommerzielle Plattformen wegfallen würde. Artikel 17 würde große kommerzielle Plattformen wie Youtube oder Facebook auf diese Weise stärken, während non-kommerzielle Plattformen wie AO3 und Wikipedia geschwächt und teilweise sogar geschloßen würden.
Bitte beherzigen Sie dies während der Abstimmung für den Gesetzesentwurf im Mai.
Mit freundlichen Grüßen,
Charlotte Rohr