Frage an Erwin Lotter von Manfred M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lotter,
ich betreue meine Mutter zu Hause. Sie ist in Pflegestufe drei (3) eingestuft. Von der Hausärztin wurde sowohl eine Harn- als auch eine Stuhlinkontinenz diagnostiziert, d.h. meine Mutter benötigt Windeln. Meine Mutter ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie ist durch die Krankenkasse nach §61 SGB V von Zuzahlungen befreit.
In dieser für mich unerwartet neuen Situation ergeben sich für mich eine Menge Fragen.
Meine diversen Versuche Antworten auf diese Fragen sowohl bei Ärzten, als auch bei der GKV zu finden verliefen alle negativ, bzw. erhielt ich widersprüchliche Antworten. Selbst eine Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium war leider ohne Erfolg. Ich erhielt lediglich eine vorgefertigte Standardantwort in der in keinster Weise explizit auf meine konkreten Fragen eingegangen wurde.
In meiner Not wende ich mich deshalb an Sie, der Sie ja als ausgewiesener Gesundheitsexperte der Partei gelten, die ja auch den Gesundheitsminister stellt, in der Hoffnung auf klare Antworten auf meine Fragen.
Meine Fragen:
1. Zählen Windeln, Windelhosen und Vorlagen nach dem SGB als Hilfsmittel?
2. Kann die Hausärztin diese Hilfsmittel per Rezept verordnen?
3. Wenn die Hausärztin diese Hilfsmittel per Rezept verordnen kann, kann ich dann diese Hilfsmittel in der Apotheke oder im entsprechenden Fachhandel ohne Mehrkosten beziehen?
4. Wenn die Hausärztin diese Hilfsmittel per Rezept verordnen kann, unterliegen diese Hilfsmittel dann dem Budget der Hausärztin?
Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus und in Erwartung einer präzisen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich
hochachtungsvoll
Manfred Marson