Frage an Erwin Lotter von Tatiana R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dr. Lotter!
Wenn eine Partei die 5%-Hürde nicht erreicht, hat aber 3 Direktmandate, die in den Bundestag kommen. Meine Frage dazu: Wenn einer der Abgeordneten stirbt, bleibt die Partei trotzdem im Bundestag? Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Rieblinger Tatiana
Sehr geehrte Frau Rieblinger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das deutsche Wahlrecht sieht es vor, dass eine Partei in den Bundestag einzieht, wenn sie entweder die Sperrklausel (5%) überwindet oder mindestens drei Direktmandate gewinnt (= Grundmandatsklausel). Im ersteren Fall kann die Partei eine Fraktion im Bundestag bilden, im letzteren eine Gruppe.
Sollte bei einer Partei, die durch die Grundmandatsklausel in den Bundestag eingezogen ist, ein direkt gewählter Abgeordneter versterben, darf die Partei weiterhin im Bundestag sitzen. Nur bliebe dieses Direktmandat unbesetzt.
Direktmandate werden im Todesfall prinzipiell nicht nachbesetzt. Es gibt weder eine Nachwahl im Wahlkreis, noch einen Nachrücker über die Landesliste. Verstirbt wiederum ein Abgeordneter, der über die Landesliste in den Bundestag eingezogen ist, rückt der Nächstplatzierte der Liste nach.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erwin Lotter