Frage an Erwin Lotter von Heribert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Dr. Lotter,
§ 305b SGB V sieht vor, dass die Öffentlichkeit lediglich "in gebotener Ausführlichkeit" über die Einnahmen-Ausgaben-Situation der GKVen informiert werden muss, wobei die GKVen über die Tiefe der Darstellung einen sehr breiten Spielraum haben. Über die Vermögenslage und Schulden (Bilanz) der GKVen gibt es keine Berichtspflicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung zur Aufstellung von Lagebericht, Risikobericht, Anhang und erst recht kein Erfordernis für ein Testat von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Der Öffentlichkeit wird die Einsicht in eine Bilanz verwehrt. Jeder Freiberufler ist gesetzlich verpflichtet, über seine Gewinnermittlung mehr an Informationen zu offenbaren (obwohl auch Freiberufler nicht bilanzieren müssen) als dies die GKVen müssen. Eine interne Revision der GKVen findet nur im 5 Jahresrhytmus durch das Bundesversicherungsamt bzw. die für die SV zuständigen obersten Landesbehörden statt, siehe auch § 274 SGB V. Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Vermögenslage der GKVen informiert? Warum gibt es keine Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern? Ist der Zeitraum von 5 Jahren für eine interne Revision bei den rasanten Umwälzungen und Änderungen in der Gesetzgebung im Gesundheitswesen nicht viel zu lang? Gibt es in Ihrer Fraktion Gesetzgebungsinitiativen, die dem Bürger eine Einsicht auch in die Vermögenslage (s)einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht? Jede kleine 25.000 € GmbH muss im Bundesanzeiger seine Vermögensverhältnisse für alle einsehbar veröffentlichen. Warum nicht auch die GKVen? Auf welcher Grundlage können gewählte Vertreter bei den Sozialwahlen überhaupt mitbestimmen, wenn ihnen grundlegende Informationen (Vermögenslage, Schulden) vorenthalten werden? Sehen Sie die bestehenden Informationspflichten als ausreichend an?
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie verweisen völlig zu Recht auf bestehende Defizite im jetzigen System. Nach Auffassung der FDP ist durch ein Herumdoktern an den Symptomen langfristig nichts zu gewinnen - deswegen fordern wir einen grundsätzlichen Systemwechsel:
Alle Krankenkassen werden private Versicherungsunternehmen. Alle Versicherungsanbieter sind private Versicherungsunternehmen. Für die heutigen gesetzlichen Krankenkassen werden die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit sie sich in private Versicherungsunternehmen umwandeln können. Bezogen auf Ihre Fragen würde es bedeuten, dass die Krankenkassen wie private Versicherungsunternehmen einer Bilanzierungspflicht unterliegen und offen mit ihren Zahlen umgehen müssen. Diese Transparenz halten wir für unabdingbar.
Zur unserer Beschlusslage empfehle ich Ihnen diesen Link: http://55.parteitag.fdp.de/webcom/show_article.php?wc_c=405&wc_id=7&wc_p=1
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erwin Lotter