Frage an Erwin Kischel von Karsten K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Kischel,
im Wahlprogramm der Partei Die Linke ist zu lesen, dass die Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten eingeführt werden soll. Folglich kann man davon ausgehen, dass zukünftig Polizeivollzugsbeamte, die natürlich auch Familien haben, beim Schutz einer Versammlung möglicherweise ein Namensschild tragen müssen? Worin besteht das Ziel dieses Vorhabens und wie stehen Sie persönlich dazu?
Mit freundlichen Grüßen
K. Kadler
Sehr geehrter Herr Kadler,
die Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten halte
ich durchaus für erforderlich.
Die oftmals zu deren gesundheitlichen Schutz notwendige „Vermummung“ der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Begleitung von Kundgebungen u. a. Veranstaltungen erschwert allein schon eine schnelle und wiederholte Kontaktaufnahme der zivilen Ordner zu den uniformierten Ansprechpartnern.
Kommt es infolge tätlicher Auseinandersetzungen zu einem gerichtlichen Verfahren, ist die zivile Seite bei der Beurteilung der konkreten Situation häufig im Nachteil, da die Identifikation des Gegenübers meistens nicht möglich ist. Dabei müssen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht unbedingt ein Namensschild tragen. Das kann durchaus eine Zahlen-, Buchstabenkombination sein, die bei jedem neuen Einsatz gewechselt werden könnte.
Abschließend möchte ich noch unmissverständlich hinzufügen, dass ich körperliche Gewalt grundsätzlich ablehne, und ich es mehr als bedauerlich finde, dass schlechte Politik auf den Rücken der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ausgetragen wird, die letztendlich auch unter diese Politik zu leiden haben, wenn es um Streichung von Personalstellen, fehlendes Geld für vernünftige Ausstattung ihrer Arbeitsbedingungen oder Verlängerung der Lebensarbeitszeit geht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erwin Kischel