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Erwin Huber
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Frage von Markus H. •

Frage an Erwin Huber von Markus H. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Huber,
als Finanzminister tragen Sie unmittelbare Verantwortung zur aktuellen Situation im öffentlichen Dienst, insbesondere auch im Bereich der Beamten.

Hier ein paar Beispiele:

* Erhöhung der Wochenarbeitszeit von zunächst 38,5 auf 40 und schließlich auf 42 Stunden - OHNE FINANZIELLEN AUSGLEICH-.
* Wiederholte und weitere vorgesehene Kürzungen der Pensionsansprüche.
* Massive Kürzungen bei den Beihilfeleistungen.
* Wegfall der Freistellungstage.
* Absenkung der Eingangsämter (geh. Dienst A9, höherer Dienst A 13)
* Streichung des Urlaubsgeldes.
* Beförderungsstaus "Beförderungen nur noch im Lichte der Haushaltsituation".
* Einfrieren der Jahressonderzahlung seit über 14 Jahren auf den Stand von 1993 und deren Absenkung auf 70 %.
* Mehrere Nullrunden-Jahre hintereinander, eine Einkommensentwicklung -im Vergleich zu anderen Gruppen- bei der wir jetzt wohl das traurige Schlusslicht aller bilden
* Der sog. “Aufschwung” geht am Öffentlichen Dienst vorbei, eine MINUSRUNDE stellt auch die 3 %ige “Einkommenserhöhung” ab Oktober 2007 dar, weil sie schon vorher aufgefressen war von Mehrwertsteuererhöhung auf 19 %, der Preisexplosion für Lebensmittel und der ausartenden Energiepreise.
* Besoldungsanpassung der Bundesbeamten blieb für Bayerns Beamte ohne Auswirkungen.
* Inzwischen ist auch noch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit mehr oder weniger beschlossen etc.

Herr Huber meine Fragen lautet daher:

1. Finden Sie diesen Umgang –auch im Lichte der Haushaltskonsolidierung- gegenüber Ihren Mitarbeiter angemessen?
2. Führt die CSU diese aggressive Politik auch in der nächsten Legislaturperiode weiter, oder haben wir jetzt endlich das Ende der Fahnenstage erreicht?

Für mich als langjährigen CSU-Wähler ist es eigentlich nicht mehr vertretbar angesichts dieser Kürzungen mein Kreuzchen bei Ihrer Partei zu machen, obwohl ich in den meisten Politikfelder die Ausrichtung der CSU unterstütze.

Portrait von Erwin Huber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinz,

unbestreitbar leisteten die bayerischen Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren zusammen mit vielen anderen Gruppen unserer Gesellschaft, denen ebenfalls spürbare Opfer abverlangt werden mussten, einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Unter anderem deshalb hat der bayerische Gesetzgeber nach Einmalzahlungen 2006 und 2007 bereits zum 1. Oktober 2007 die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten um 3 Prozent und den Familienzuschlag um zusätzliche 50 Euro für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Im Vergleich zu anderen Ländern zahlt Bayern seinen Beamtinnen und Beamten auch nach wie vor mit das höchste "Weihnachtsgeld". Diese Jahressonderzahlung beträgt in Bayern 70 Prozent bzw. 65 Prozent eines Monatsgehalts für aktive Beamte. Der Bund zahlt seinen Beschäftigten demgegenüber nur 30 Prozent. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten stehen damit nicht nur im Vergleich den Beamtinnen und Beamten anderer Länder gut da, sondern liegen im Jahr 2008 in den Gesamtjahresbezügen vor den Bundesbeamten.

Die bewährten Grundsätze der Beamtenversorgung werden beibehalten. Hierzu gehört insbesondere die Versorgung aus dem letzten Amt. Wir dürfen aber die Tragfähigkeit unseres Versorgungssystems nicht zum Nachteil der jüngeren Generationen gefährden und müssen die demographische Entwicklung und die tatsächliche Verschiebung des Verhältnisses von Lebensarbeitszeit und Ruhestandsphase realistisch betrachten. Hierauf müssen wir reagieren. Im Übrigen: In der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Bund aus diesem Grund die Altersgrenze für den Renteneintritt mit einer 18-jährigen Übergangszeit beginnend ab 2012 um zwei Jahre erhöht. Im Beamtenbereich müssen wir aus den besagten Gründen diese Entwicklung nachvollziehen. Andernfalls bekommen wir eine öffentliche Diskussion über Beamtenprivilegien, die wir vor allem im Interesse der Beamten vermeiden wollen. Kommt es allerdings auf Bundesebene bei der gesetzlichen Rente noch zu einer Abkehr von der Anhebung der Altersgrenze auf 67, so wird das natürlich ebenso auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.

Vor kurzem schließlich hat das bayerische Kabinett Eckpunkte zum Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen. Darin ist festgehalten, dass auch in Zukunft die Bezüge entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig angepasst werden. Der nächste Anlass hierzu wird sich nächstes Jahr bieten: 2009 steht eine neue Lohnrunde im Arbeitnehmerbereich an. Die Umsetzung des gesamten neuen Dienstrechts, mit der die bayerische Staatsregierung bereits im nächsten Doppelhaushalt 2009/2010 mit der Schaffung von mehr als 10.000 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten beginnen wird, verursacht im Endausbau zusätzliche Kosten von rund 240 Mio. Euro . Damit wird deutlich, dass der bayerische Staat die Leistungen seiner Beamtinnen und Beamten zu schätzen und zu ho-norieren weiß.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Erwin Huber