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Frage von Christine T. •

Frage an Erwin Huber von Christine T. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Huber,

Anmerkung zu meiner Frage bzgl. Elterngeld: es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern:

Zitat von Hr. Dr. Pix, ödp auf die gleiche Frage (www.Kanditatenwatch.de Antwort v. 04.09.):

"die Aussage in Ihrem Zeitungsartikel ist richtig, wenn sie auch etwas differenziert zu betrachten ist. Es handelt sich hier nämlich um den Sockelbetrag des Elterngeldes von 300 Euro, welcher tatsächlich in Sachsen steuerlich anders behandelt wird ,als in den restlichen Bundesländern. Es gibt dazu im übrigen eine Bundesratsinitiative, auch von Seiten Bayerns, die die sächsische Lösung auf alle Länder ausdehnen will." Zitat Ende.

Der von Ihnen angesprochene Progressionsvorbehalt bedeutet für uns persönlich als junge Familie mit momentan einem Hauptverdiener (Normalverdiener!), dass wir damit rechnen müssen ca. 800€ Einkommenssteuer am Jahresende nachzuzahlen. In meinem Augen handelt es sich dabei sehr wohl um eine indirekte "Besteuerung" des Elterngeldes.

Natürlich sind wir froh, dass es eine Sache wie das Elterngeld gibt - keine Frage. Aber wie wird die Familie nach diesen 14 Monaten unterstützt?

mit freundlichen Grüßen

Ch.Tacke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Tacke,

der von Ihnen zitierte ÖDP-Kandidat scheint nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge zu sein. Es gibt eine klare Vereinbarung der Finanzminister der Länder, dass die Vorgaben zum Elterngeld bundesweit einheitlich anzuwenden sind. Dem hat sich auch der Freistaat Sachsen angeschlossen. Deshalb darf ich Sie nochmals auf meine Antwort vom 10.9.2008 hinweisen, an deren Gültigkeit sich nichts geändert hat: Das Elterngeld selbst bleibt steuer- und abgabenfrei.

Bei der Unterstützung der Eltern gehört Bayern zu den Vorreitern in Deutschland: Der Freistaat gewährt bereits seit 1989 jungen Familien ein eigenes Landeserziehungsgeld. Damit gehört der Freistaat zu den wenigen Bundesländern, die in direktem Anschluss an die Förderung des Bundes eine weitergehende Unterstützung anbieten. Denn die Familie ist uns viel wert.

Unser familienpolitisches Grundanliegen ist die Wahlfreiheit für Eltern. Sie sollen selbst und frei entscheiden, wie Familie, Kinderbetreuung und Ewerbstätigkeit gelebt werden. Mit dem Bayeri-schen Landeserziehungsgeld wollen wir Ihnen die Entscheidung erleichtern, Ihr Kind gerade in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen.
Gleichzeitig honorieren wir damit den großen Beitrag, den Sie durch Ihre Erziehungsarbeit für unsere Gesellschaft leisten.

Mit dem neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft trat und das bis dahin gültige Bundeserziehungsgeldgesetz ablöste, wurde auch eine Anpassung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes nötig.

Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird nunmehr maximal bezahlt beim ersten Kind in Höhe von 150 Euro für sechs Monate beim zweiten Kind in Höhe von 200 Euro für zwölf Monate beim dritten Kind und weiteren Kindern in Höhe von 300 Euro für zwölf Monate und ist einkommensabhängig.

Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Anschluss an die Auszahlung des Elterngeldes, frühestens ab dem 13. Lebensmonat und längstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt.

Nähere Informationen finden Sie hier:
http://www.arbeitsministerium.bayern.de/familie/baylerzg.htm

Mit besten Grüßen

Ihr
Erwin Huber