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Erwin Huber
CSU
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Frage von Alfons D. •

Frage an Erwin Huber von Alfons D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Erwin Huber,
Ihre Partei, deren Vorsitzender Sie sind rühmt sich der Volksnähe, also nahe am Volk zu sein.
Die bayerischen Bürger als Wähler haben das Bedürfnis über die Ziele der CSU Bescheid zu bekommen, bevor sie ein Kreuzchen auf dem Wahlzettel vor deren Partei zeichnen.
Meine Frage lautet (die auch bestimmte viele der Wähler interessiert):
Können die Gastronomiebetreiber und ihre rauchenden Gäste damit rechnen, daß das GSG in eine für sie verträgliche Situation umgewandelt wird ?
Unter verträgliche Situation ist zu verstehen :
Einraumkneipen mit der Selbstbestimmung ihrer Betreiber auf Wunsch ihrer Gäste mit einem Hinweis vor den Lokalen „Hier darf geraucht werden !“ wieder in Funktion zu bringen.
Größere Gaststätten denen eine Zweiraumregelung einmal für die Raucher und ein Raum für die Nichtraucher, sollte dies mit einer Selbstbestimmung der Betreiber gestattet werden.
In anderen Bundesländern ausser Bayern geht und funktioniert das doch auch.
Oder wird das so nicht brauchbare Nichtraucherschutzgesetz dahin gehend angewendet, daß die Raucherclubs verboten werden und ein absolutes Rauchverbot in den Gastronomiebetrieben in Bayern vorgesehen ist ?
Bekennen Sie Farbe und äussern Sie sich vor der Wahl über die Pläne der CSU in dieser Hinsicht.
ABER BITTE KEINE YPSILANTITAKTIK !
WÄHLERTÄUSCHUNG VERBOTEN !!!!!

Portrait von Erwin Huber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dremsa,

wie Sie der aktuellen Berichterstattung der Medien sicher entnommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht am 12. August 2008 die bayerischen Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes bestätigt. Es gibt also keinen Bedarf, etwas am bayerischen Nichtraucherschutz zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Erwin Huber