Frage an Erwin Huber von Christine T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Huber,
kürzlich habe ich völlig überrascht einer Zeitung entnommen, dass das Elterngeld in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bei der Steuer behandelt wird. In Bayern wird das Elterngeld bei dem Familieneinkommen dazugerechnet, während andere Bundesländer (z.B. Sachsen) dies nicht tun. Nachdem das Elterngeld ja auch bundesweit einheitlich berechnet wird, finde ich diese Zurückzahlung doch sehr ungerecht. Es wird ja auch immer damit "geworben", dass das Elterngeld steuerfrei ist.
Wie stehen Sie dazu?
mit freundlichen Grüßen
Ch.Tacke
Sehr geehrte Frau Tacke,
das Elterngeld wird in allen Bundesländern steuerlich gleich behandelt, weil das Einkommensteuergesetz ein Bundesgesetz ist. Das Elterngeld wird danach nicht direkt der Einkommensteuer unterworfen. Vielmehr unterliegen diese Zahlungen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Dies ist in allen Bundesländern gesetzlich vorgegebene einheitliche Handhabung. Das Elterngeld kann sich daher nur auf die Höhe des Steuersatzes des übrigen zu versteuernden Einkommen auswirken. Das Elterngeld selbst zählt nicht zu den zu versteuernden Einkünften, wird also steuerfrei ausgezahlt - also brutto gleich netto. Dies gilt auch in Sachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Erwin Huber