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Erwin Huber
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Frage von Anna H. •

Frage an Erwin Huber von Anna H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Huber,

ich beziehe mich auf Ihre
Antwort zur Frage von Frau Walther.
Könnten Sie bitte genauer erklären, was unter Lehrerkapazitäten zu verstehen ist? Und warum schaffen Sie 1966 Lehrerkapazitäten und nicht gleich Lehrerplanstellen?
Welche unabhängigen Studien sind es, die zeigen, dass in Bayern der schulische Erfolg nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen würde? Mir sind leider nur gegenteilige Berichte bekannt.
In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft erreicht Bayern in einem Vergleich der Bildungssysteme lediglich Platz 4 hinter Sachsen, Ba-Wü und Thüringen. Widerspricht das nicht Ihrer Aussage, Bayern wäre Bildungsland Nr. 1?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hirschbeck,

die renommierte PISA-Studie belegt eindeutig: Bayern gehört zu den Ländern, die "eine relativ schwache Kopplung von sozialer Herkunft und erreichter Kompetenz bei hohem Kompetenzniveau" aufweisen. Im internationalen PISA-Vergleich belegt Bayern als einziges Bundesland einen Platz unter dem TOP 5. Im nationalen Vergleich weisen die bayerischen Schüler die besten Kompetenzen in den PISA-Testfeldern Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften und Problemlösen auf - unabhängig von der Schulart: So erreichen die bayerischen Hauptschüler in einigen Kompetenzbereichen bessere Ergebnisse als die Schüler Integrierter Gesamtschulen von Berlin, Brandenburg und Hamburg; und auch die bayerischen Realschüler können sich problemlos mit Gymnasiasten aus Berlin und Bremen messen lassen.

Auch der Bildungsmonitor 2008 bestätigt den bayerischen Weg in der Bildungspolitik. Bayern investiert am meisten in Bildung. Die Untersuchung bescheinigt Bayern außerdem: "Bayern ist es gelungen, sein hohes Bildungsniveau auszubauen". Sie sehen: Bayern ist das Bildungsland Nr. 1!

Im Regelfall werden Planstellen für Beamte, also auch Lehrerplanstellen im Stellenplan als Teil des Haushaltsplans in konkreter Anzahl, nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnung ausgewiesen. In einem Nachtragshaushaltsgesetz wird hingegen der Stellenplan nicht geöffnet, sondern die Veranschlagung erfolgt im Sachhaushalt durch Haushaltsmittel. Hieraus können angestellte Kräfte bezahlt werden. Die Haushaltsmittel werden unter Ansatz eines durchschnittli-chen Personalaufwandes in Vollzeiteinheiten umgerechnet. Im vorliegenden Fall entsprechen die veranschlagten Haushaltsmittel den genannten 1.966 Lehrerkapazitäten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Erwin Huber