Frage an Erwin Huber von Ludwig N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Huber,
Ihre Antwort vom 10.02.2015 an H. Donhauser.
zu 1. "geheim war am Anfang". Stimmen Sie zu, dass die immer noch beschränkte Transparenz vor allem auch auf den öffentlichen Druck interessierter und engagierter Bürger zurückgeht? Oder können Sie belegen, dass unabhängig vom öffentlichen Druck diese "Transparenz" geschaffen worden ist?
zu 2. Besteht die Gefahr, dass Länder in Afrika durch TTIP und CETA weiter abgehängt werden und eine weitere Ausbeutung vor allem durch Amerika erfolgt?
zu 3. Werden die Schiedsgerichte öffentlich verhandeln? Wenn nicht, verstehen Sie dann nicht die Sorgen der Menschen, dass hier von Seiten der Wirtschaft getrickst werden wird? Wie ist der Stand des Streits vor einem Schiedsgericht zwischen Bundesregierung und Toll Collect? Wie lange geht der Streit schon? Warum wird vor einem Schiedsgericht verhandelt und nicht vor einem ordentlichen Gericht? Wer sitzt in diesem Schiedsgericht, wer entscheidet wann? Ist diese Verhandlung öffentlich?
zu 4. Warum klagt Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA? Warum darf man auf eine Entscheidung gespannt sein? Können Sie zum Verhandlungsstand was sagen oder ist das auch für Sie geheim?
zu 5. Warum schafft TTIP keine neue Rechtsposition wenn das vorhandene Rechtssystem ausgehebelt wird?
Zusammenfassend: "...vor lauter Angst und Sorgen selber lähmen". Durch zu viel Sorglosigkeit und Gutgläubigkeit könne man aber plötzlich auch gelähmt und unterdrückt werden. Ist man nur erfolgreich, wenn man z.B. im World Wide Web völlig angstrei und sorglos handelt, oder auch, wenn man eine gewisse Vorsicht walten lässt und nicht alles glaubt, was so erzählt und versprochen wird?
mit freundlichen Grüßen
Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Vermute ja.
Zu 2. Nein
Zu 3. Nein. Ergebnisse werden veröffentlicht. Mehr Transparenz dazu gehört zu unseren Forderungen zu TTIP.
Zu 4. Weil Vattenfall das Recht dazu hat (aus Internationalen Vereinbarungen zur Energiewirtschaft). Bei keinem Gericht kann man während des Verfahrens vorhersagen, wie das Urteil ausgeht.
Zu 5: Es wird nichts ausgehebelt. Es wird ggf. ein weiterer Rechtsweg eröffnet mit Wahlmöglichkeit für den Kläger.
Zu Schiedsgerichten kann man sagen, dass gerade deutsche Mittelständler in der Vergangenheit diesen Rechtsweg gewählt haben und auch erfolgreichen waren. Meistens ging es um Enteignungen in wenig entwickelten Rechtsstaaten.
Da TTIP auch eine Blaupause für ein vergleichbares Abkommen mit China sein könnte, wäre die Verankerung von Schiedsgerichten von daher gesehen evtl. ein Vorteil.
Erstaunlich ist, dass es kritische öffentliche Diskussionen zu TTIP hauptsächlich in Deutschland und Österreich gibt. In den übrigen 26 Mitgliedstaaten der EU gibt es kaum öffentliche Debatten, erstaunlicherweise auch nicht im eher USA-kritischen Frankreich: Auch in den skandinavischen Mitgliedsländern gibt es dazu keine bemerkenswerte Opposition. Vielleicht sollte das mancher Aufgeregtheit in D berücksichtigt werden.
Erwin Huber