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Frage von Michael S. •

Frage an Erwin Huber von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Huber!

Es ist ein heikles Thema, denn es betrifft das dunkelste Kapitel unserer ansonsten doch recht vielschichtigen Historie. Allem was bekannt ist, beging der nationalsozialistische Diktator Adolf Hitler am 30. April 1945 in seinem Bunker in Berlin Selbstmord, als der Krieg lange verloren war. Er hinterließ der Nachwerk unter anderem sein ideologisches Pamphlet "Mein Kampf", das in der Bundesrepublik Deutschland derzeit nur in der kommentierten Form legal erhältlich ist.

Daher habe ich folgende Fragen:

Die Tatsache, dass "Mein Kampf" nur kommentiert gekauft werden darf, hat nichts mit einer möglichen Indizierung des Buches zu tun, sondern damit, dass der Freistaat Bayern als rechtmäßiger Erbe (Hitler hatte dort seinen letzten Hauptwohnsitz und keine sonstig erbberechtigten Angehörigen mehr) das Urheberrecht (§ 64 UrheberrechtsG) für das Werk innehat. Dieser "Schutz des geistigen Eigentums" erlischt in Deutschland bekanntlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dies wird für "Mein Kampf" am 30.04.2015 sein.

Ist beabsichtigt, aus Gründen der politischen ildung Schritte einzuleiten, das Buch weiterhin nur kommentiert erwerben zu dürfen? Wäre es ggf. nicht sinnvoller, den Inhalt als solchen zu vermitteln - und die entsprechende politische Bildung z. B. in der Schule und im Elternhaus dazu.

Herr Seligmann wollte damit darauf hinweisen, dass ein erkennbar unsinniger und von Verblendung zeugender Inhalt einem mündigen und zu Toleranz und Anstand erzogenen Menschen nicht "gestelzt" erklärt werden muss, indem man offensichtlichen Blödsinn mit mahnenden Worten kommentiert.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

http://www.berliner-kurier.de/archiv/interview-der-publizist-rafael-seligmann-ueber-antisemitismus-und-hitlers--mein-kampf---ich-war-und-bleibe-ein-deutscher-,8259702,4162740.html Rafael Seligmann sieht "Mein Kampf" im Interview als Aufklärung gegen Unwisenheit über die Vorgeschichte des Nationalsozialismus.

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Antwort von
CSU

1.Der Freistaat Bayern hat als Eigentümer des Urheberrechts von „Mein Kampf“ einen Abdruck nie zugelassen, weil der Eindruck, nazistisches, rassistisches oder antisemitisches Gedankengut zu verbreiten unter allen Umständen vermieden werden sollte. Das wurde 70 Jahre erfolgreich praktiziert.
2.Wenn der zivilrechtliche Schutz ausläuft, wird der Freistaat Bayern strafrechtliche Maßnahmen ergreifen, um einen unkommentierten Abdruck zu verhindern.
3.Eine wissenschaftlich bearbeitete, kommentierte Fassung unterliegt anderen Beurteilungsmaßstäben. Deshalb hat der Freistaat Wissenschaftler der LMU München beauftragt, eine solche wissenschaftliche Bearbeitung vorzunehmen. Das ist aus historischen, pädagogischen und politischen Gründen erfolgt.

Ich habe als Mitglied der Staatsregierung, zeitweise in unmittelbarer Zuständigkeit als Staatsminister der Finanzen, diese Grundsätze mit entwickelt und vertrete sie aus Überzeugung.

Beste Grüße
Erwin Huber , MdL
Staatsminister a.D.