Frage an Erwin Huber von Guido L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Huber,
am 25.06.14 besuchten Sie, gemeinsam mit der CSU-Landtagsfraktion, den Münchner Flughafen. Im Interview mit sat1.bayern äußerten Sie sich "Pro 3. Startbahn": http://www.sat1bayern.de/news/20140625/csu-fraktion-soll-nicht-mehr-ueber-seehofers-zukunft-diskutieren/ (Minute 1:27-1:35).
Meine Fragen:
- Kennen Sie die reale Entwicklung, nämlich ein kontinuierlicher Rückgang der Flugbewegungen seit 2009, etwa nicht? (Falls nein, siehe http://www.aufgemuckt.de/ (Die Talfahrt der Flugbewegungen))
- Wie begründen Sie die Notwendigkeit des Baus einer 3. Startbahn am MUC?
- Können Sie nachvollziehen, dass Ihr Festhalten an der 3. Bahn als Borniertheit gewertet werden könnte?
- Haben Sie das Ergebnis des Münchener Bürgerentscheids (mehrheitliche Ablehnung der 3. Startbahn) mittlerweile vergessen?
Weitere Frage:
- Alle CSU-ler erhielten von der FMG eine silberne Tüte geschenkt (siehe http://www.csu-landtag.de/index.php?ka=3&ska=7&step=1&bnr=&ids=260#.U7UOj7FIXE2 ; siehe Bild obere Reihe, Mitte). Was war darin (Info-Material, Geschenke, ...)?
In der Hoffnung, dass Sie mir sämtliche Fragen möglichst bald und dezidiert beantworten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. und 2. Flugbewegungen. Natürlich kenne ich die Zahlen. Es geht bei der dritten Startbahn aber um ein Verkehrsprojekt für die nächsten Jahrzehnte, für die Gutachter übereinstimmend eine weiter Steigerung des Flugverkehrs prognostizieren. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Frage auch sehr ausführlich beraten und ist zum Ergebnis gekommen, die Klagen abzuweisen. Außerdem ist folgendes zu berücksichtigen: Wie bei der Benutzung von Autobahnen gibt es "Hauptverkehrszeiten"; sie liegen beim Flughafen am Vormittag und in den späteren Nachmittagsstunden. In dieser Zeit sind alle Flugmöglichkeiten ausgeschöpft und Fluggesellschaften müssen abgewiesen werden. Wie bei der Autobahn ist also nicht die Durchschnittsbelastung für Erweiterungen maßgebend, sondern die Zeiten der Höchstbelastung (z.B. bei Erweiterung der A 9 zwischen München und Ingolstadt). Für den Wirtschaftsraum München und für Südbayern halte ich eine verkehrsgerechte Kapazitätserweiterung für angebracht. Sie dient auch der Sicherheit am Flughafen und im Luftraum. Ich halte also im Gesamtergebnis den Bau der 3. Startbahn wegen der Kapazitätsfrage für gerechtfertigt und notwendig.
3. Jeder kann in einem freien Land seine Meinung frei sagen; wenn mir jemand Borniertheit vorwirft, muss ich das in Kauf nehmen. Meine Entscheidung hängt aber davon nicht ab, denn solche Einstellungen gibt es bei nahezu allen politischen Fragen.
4. Münchner Bürgerentscheid: Rechtlich bindet dieser Bürgerentscheid nicht mehr, schon gar nicht die Anteilseigner Bund und Land. Die Stadt München hält sich daran gebunden. Wirksam ist dieser Bürgerentscheid ja nur über das Vetorecht in der Gesellschaftssatzung. Der Bayer. Landtag hat in seiner Mehrheit mehrmals für die 3. Startbahn votiert, daran hat sich nichts geändert. Bundestag und Landtag haben in eigener Verantwortung zu entscheiden. Sie werden die endgültige Entscheidung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts treffen.
5. Im übrigen ist festzuhalten, dass die Flughafengesellschaft die Gesellschafterdarlehen zurückzahlen und den Bau der 3. Startbahn selber finanzieren muss. Zuweisungen aus dem Bundes- oder Landeshaushalt wird es dazu nicht geben.
Beste Grüße
Erwin Huber