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Frage von Jörg W. •

Frage an Erwin Huber von Jörg W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Huber,

wir alle nehmen Titandioxid zu uns und geben es auch unseren Kindern.
Titandioxid (E171 bzw. CL 77891) ist vielen Dingen, die wir zu uns nehmen wie z.B. Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Tabakerzeugnissen, aber auch Dragees, Kaugummis und Überzügen, Zahnpasta und Sonnenschutzmitteln zugesetzt. Titandioxid ist ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel allgemein zugelassen.
Im Sicherheitsdatenblatt eines Herstellers des Lebensmittelzusatzes (!) Titandioxid (Handelsname: Titandioxid Pharma) gemäß 1907/2006/EG Artikel 31 ist unter Erste-Hilfe-Maßnahme u.a. angegeben: Nach Verschlucken: sofort ärztlichen Rat einholen (vgl. http://www.silbermann.de/download/SDB/49278200.pdf ).
Nach den Angaben dieses Herstellers des Lebensmittelzusatzes Titandioxid Pharma müssten wir somit alle schon lange ärztlichen Rat einholen.
Weitere Sicherheitsdatenblätter mit Gefahrenhinweisen, die nur im Internet zu finden sind, von denen der Verbraucher aber nichts auf den Produkten findet, können im Internet gefunden werden.
Was halten Sie von derartigen Praktiken?

Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende

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