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Ernst-Wilhelm Rahe
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Frage von Karsten S. •

Frage an Ernst-Wilhelm Rahe von Karsten S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rahe!
Das am meisten genutzte Argument vieler Lobbyisten für die praktizierte Homosexualität ist das sog. Recht auf selbstbestimmte Sexualität von erwachsenen Menschen. Da es sich sowohl bei homosexuellen Lebenspartnerschaften als auch bei der Geschwisterliebe in der Regel um erwachsene, mündige Menschen handelt, lässt sich diese Argumentation auch auf die Inzest übertagen
Einige Politiker (Volker Beck, Jerzy Montag und Hans-Christian Ströbele) plädierten daher für eine Abschaffung des Inzestverbotes.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.04.12 ein meiner Ansicht nach richtungsweisendes Urteil gefällt - laut Ansicht der Richter hat die Selbstbestimmung zum Schutz von Ehe und Familie Grenzen (sh. Urteilsbegründung).
Lässt sich diese Urteilsbegründung Ihrer Ansicht nach auch auf die praktizierte Homosexualität übertragen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohkirch,

Sie haben eine einfache und gleichzeitig schwierige Frage gestellt. Es ist richtig: Ehe und Familie haben Verfassungsrang und stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Das ist gut so. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenso ein Grundrecht, auf das wir als Demokraten stolz sein können. Um es kurz zu sagen: In einer weltoffenen und inklusiven Gesellschaft sollte die Diskussion um homosexuelle Lebensformen keine Rolle spielen und erst recht nicht staatlich reglementiert werden. Das von Ihnen angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat mehr Fragen als Lösungen produziert. Ich meine: Wir sollten diese schwierige Debatte nicht unnötig mit Themen aufladen, die dort nicht hingehören. Gern können wir hierzu einen kritischen Dialog führen. Da Sie auch aus Hüllhorst kommen, sollten wir die "kurzen Wege" nutzen. Gern können Sie sich mit mir telefonisch in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

E.-Wi. Rahe