Frage von Katrin R. • 21.08.2023
Antwort ausstehend von Ernst Weidenbusch CSU
(...) Grundgesetzänderungen werden nicht im Bayerischen Landtag, sondern im Bundestag verhandelt. Deshalb werde ich darüber nicht abzustimmen haben. (...)
(...) Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Landtags, sondern werden im Deutschen Bundestag verhandelt. (...)