Frage an Ernst Behringer von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geerhter Herr Behringer,
es ist Festzustellen, dass die Integrationsprojekte der angedachten multikulturellen Gesellschaft gescheidert sind. Vielmehr macht sich eine Parallelgeschellschaft mit eignen Regeln breit:
Zwangsheirat, Unterdrückung von Frauen, Missachtung von Menschenrechten, Aufruf zu Straftaten gegen den Staat Israel, USA, Behinderung der Pressefreiheit, Beschneidung von Frauen, Gewalt gegen Frauen, erhöhte Jugendkriminalität bei russischstämmigen und türkischen Jugendlichen.
Wie können Integrationswillige -Nicht EU Bürger- gefördert
werden und wie trennt man sich vom Rest, von solchen Menschen denen unsere freiheitlich Grundordung auch nichts Wert ist ? Wie kann man den armen Muslimischen Frauen und Mädchen helfen ?
Mit freundlichen Grüssen
Robert L. Schmitt
Uhrmachermeister
Sehr geehrter Herr Schmitt,
die von Ihnen gemachten Ausführungen kann ich in weiten Teilen unterschreiben.
Unsere Ausländerpolitik in Baden-Württemberg verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Zum einen wollen wir Ausländern, die sich rechtmäßig bei uns aufhalten, dabei helfen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Zum anderen fordern wir eine wirksame Zuzugsbegrenzung. Eine weitere Zuwanderung würde die Integrationskraft unserer Gesellschaft überfordern. Schon heute nimmt Deutschland jährlich etwa 650.000 Ausländer auf. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl Stuttgarts.
Um eine weitere Belastung der Sozialsysteme zu verhindern, müssen eine Steuerung und Begrenzung sowie die konsequente Ausreisepflicht von nicht bleibeberechtigten oder kriminellen Ausländern durchgesetzt werden.
Wir erwarten von allen Menschen, die in unserem Land leben, dass sie bereit sind, sich zu integrieren, und dass sie sich an unsere Rechts- und Werteordnung halten. Von elementarer Bedeutung für den Integrationserfolg ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Je früher die Kinder ausländischer Familien nach Deutschland kommen, desto größer sind ihre Chancen für eine gelingende Integration und einen erfolgreichen Schulbesuch. Deshalb wenden wir uns gegen alle Versuche, das Nachzugsalter heraufzusetzen. Die Einbürgerung steht für uns nicht am Anfang, sondern am Ende des Integrationsprozesses. Wir erwarten von jedem, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, dass er die deutsche Sprache beherrscht und sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ihren Werten bekennt. Der Gesprächsleitfaden, den die Landesregierung Anfang des Jahres vorgelegt hat, ist ein hilfreiches Instrument, um die innere Hinwendung von Einbürgerungswilligen zu unserer verfassungsmäßigen Ordnung zu überprüfen.
Wir haben Respekt vor den kulturellen Wurzeln und Glaubensüberzeugungen eines jeden Menschen, der friedlich bei uns leben will. Aber wir werden nicht akzeptieren, dass Religion für extremistische Zwecke missbraucht wird. Wir dulden keine Gewalttäter und Hassprediger im Land. Um islamistische Extremisten in Zukunft noch entschiedener bekämpfen zu können, fordert die CDU eine personelle Verstärkung der "Kompetenzgruppe Islamismus" des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Wer im Namen seines Glaubens Hass schürt, zu Verbrechen oder Terror aufruft oder aus falsch verstandener Ehre Frauen an Leib und Leben bedroht, hat in unserem Land nichts verloren und muss gegebenenfalls auch bestraft werden. Wir akzeptieren nicht, dass unter dem Deckmantel der Toleranz Frauen- und Menschenrechte missachtet werden, dass Frauen systematisch der Zugang zur deutschen Sprache erschwert wird, und dass jungen Mädchen mitten in unserer Gesellschaft ein Rollenbild aufgezwungen wird, das mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht zu vereinbaren ist.
Um einen stärkeren Schutz der muslimischen Frauen und Mädchen zu erreichen, hat Baden-Württemberg bereits im Herbst 2004 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat in den Bundesrat eingebracht. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, eine moderne Form der Sklaverei. Der Gesetzentwurf von Baden-Württemberg sieht daher einen eigenen Straftatbestand "Zwangsheirat" vor, der mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wird.
Sehr geehrter Herr Schmitt, ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ernst Behringer MdL