
(...) Die Ausführungen zu den Themen "Hippotherapie", "heilpädagogisches Reiten und / oder Voltigieren" und "Reiten und Voltigieren für Menschen mit Behinderungen" haben weiterhin Gültigkeit. Die Kosten für die Hippotherapie oder heilpädagogisches Reiten / Voltigieren können auch heute nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittel übernommen werden. (...)