Frage an Ernst-August Hoppenbrock von Jens Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hoppenbrock!
Danke für die Antwort. Auf einem Rettungswagen befindet sich ,lt. der NOZ vom 9.1.08, eine Besatzung von zwei Personen. Genauso wie z.B. auf einem Streifenwagen der Polizei. Nun wird von einem ehrenamtlichen Helfer die zweite Person auf dem Rettungswagen ersetzt, bei dem es sich um eine Person mit einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis handeln könnte. Ist dieser Zustand unterstützend oder gefährdend?
Herr Hoppenbrock, Sie haben aber nicht alles beantwortet.
Wie sieht es bei der Polizeibehörde oder den Berufsfeuerwehren diesbezüglich aus? Gibt es einen ehrenamtlichen Helfer in einem Streifenwagen?
Ehrenamt schön und gut, aber dann bitte doch für alle hoheitlichen Aufgaben. Oder ist dies nur in der Notfallmedizin gewünscht?
Nochmals mit freundlichen Grüßen
Jens Zöllner
Sehr geehrter Herr Zöllner,
mit Ihnen bin ich der Meinung, dass der Sinn des eines ehrenamtlichen Engagements nicht darin bestehen kann, hauptamtliche, sozial versicherte Mitarbeiter-innen zu ersetzen oder zu verdrängen.
Im Streifenwagen und bei der Berufsfeuerwehr sind Ehrenamtliche meines Erachtens fehl am Platz, es sei denn, bei die Berufsfeuerwehr hat nicht genug Nachwuchs, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Wegen des Rettungsdienstes habe ich Nachforschungen angestellt. Wenn die entsprechenden Antworten da sind, werde ich Sie informieren.
Mit besten Grüßen
Ernst-August Hoppenbrock