Frage an Erika Mann von Ingo R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Mann,
wir haben zur Zeit große Probleme mit der geplanten Ansiedlung eines Hähnchenmaststalls für 100000 Hähnchen pro Mastgang. Über den Antrag zur Genehmigung des Vorhabens wird im Januar 2009 entschieden.
Meine Frage bezieht sich auf eventuelle Subventionen beim Export in Drittländer.
Werden Hähnchen, gemästet in der EU (Deutschland), oder auch Teile von Hähnchen, wie z.B. Flügel oder Hals als Gefrierfleisch bei Export subventioniert?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Rieck
Sehr geehrter Herr Rieck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zu Export-Subventionen von in der EU gemästeten Hähnchen (oder deren Teilstücken) in Drittländer. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Sie erkundigen sich in Ihrer Email, ob Hähnchen gemästet in der EU (Deutschland), oder auch Teile von Hähnchen, wie z.B. Flügel oder Hals als Gefrierfleisch beim Export subventioniert werden.
Die EU hat am 22.Januar 2009 zu Ausfuhrerstattungen von Geflügelfleisch eine Verordnung erlassen, die ich Ihnen auch an diese Email angehängt habe.(VERORDNUNG (EG) Nr. 63/2009 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2009 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch.)
Im Anhang dieser Verordnung finden Sie die Angaben zu den Erstattungsbeträgen für Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gemäß Artikel 164 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 unter den Bedingungen von Absatz 2 dieses Artikels gewährt werden. Die erstattungsfähigen Erzeugnisse gemäß Absatz 1 müssen danach die einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 erfüllen, insbesondere die Zubereitung in einem zugelassenen Betrieb und die Einhaltung der Identitätskennzeichnungsanforderungen gemäß Anhang II Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Diese Verordnung legt also sowohl die Erstattungsbeträge als auch die Drittländer fest, für die die Erstattungen beantragt werden können.
Das heißt konkret, dass es bei der Ausfuhr von Hähnchen, oder deren Teilstücken, in Drittländer die Möglichkeit gibt, eine Exporterstattung zu beantragen. Die entsprechenden Formulare sind beim Zoll erhältlich. Falls die in den Verordnungen aufgeführten Bestimmungen unverständlich sind, wenden Sie sich gerne an mich oder bitte gegebenenfalls direkt an Herrn Andreas Schmidt der Europäischen Kommission (Generaldirektorat für Handel, F.3. Lebensmittel, Tel: +32 2 29 63640).
Die Möglichkeit für Exportsubventionen, wie in dieser Verordnung festgelegt, hat jedoch keine Auswirkungen auf lokale Ansiedlungen eines Hähnchenmaststalls. Dies betrifft auch Ihre Situation.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei weiteren Fragen an die Niedersächsische Landwirtschaftskammer in Hannover zu wenden, oder direkt an die Außenstelle in Oldenburg, die spezifische Beratungen bieten. Dort können spezialisierte Berater zu den Themen Geflügelhaltung und auch Agrarinvestitionsförderung Auskunft geben.
Ansprechpartner für Geflügel ist Herr Henning Pieper:
henning.pieper@lwk-niedersachsen.de
Tel: 05551 - 600 41 31
Ansprechpartnerin für Agrarinvestitionsförderungsprogramme ist Angela Künnemann:
angela.kuennemann@lwk-niedersachsen.de
Tel: 0441- 801330
Ansprechpartner im Marktreferat ist Dr.Hortmann-Scholten:
albert.hortmann-scholten@lwk-niedersachsen.de
Tel: 0441-801 316
Ich hoffe, diese Information helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.
Beste Grüße aus Brüssel,
Ihre Erika Mann